Die EU hat Hanfblätter aus dem Novel Food Catalogue gestrichen. Damit kann Hanftee wieder ohne vorherige Zulassung in der EU verkauft werden. Hintergrund war, dass das EU-Lebensmittelrecht Produkte, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind, als „Novel Food“ einstuft und deren Verkauf von einer Zulassung abhängig macht. Damit soll die Gesundheit vor möglichen Schäden durch neue oder bisher nicht verbreitete Lebensmittel geschützt werden. Der European Industrial Hemp Association (EIHA) ist nun der Beweis gelungen, dass der Konsum von Hanfblättern in Europa vor dem Stichtag durchaus üblich war. Damit gilt Hanftee nicht mehr als neu. Dies hat die EU-Kommission nun ausdrücklich in ihrem Katalog anerkannt.
Autor/innen
Weiterführende Informationen
Erfahren Sie mehr über aktuelle rechtliche Entwicklungen, neue Publikationen, Veranstaltungen und Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.
- Legal insights
- Whitepaper
- Kanzlei-Update
- In den Medien
- Kommende Veranstaltungen
27.10.2026
KI-Flash: Erste harmonisierte Norm zur KI-Verordnung veröffentlicht
26.10.2026
KI-Regulierung weltweit: Welche rechtlichen Anforderungen Unternehmen kennen müssen
20.10.2026
KI-Flash: Was Werbetreibende und Agenturen beim Buchen von Werbung in KI-Assistenten verantworten
14.10.2026
KI-Retrofit in der Produktion. Vom Betreiber zum Hersteller?





