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28.06.2023

SKW Schwarz vertritt Wort & Bild Verlag erfolgreich bei Klage gegen das Nationale Gesundheitsportal

SKW Schwarz hat den Wort & Bild Verlag in einem Klageverfahren gegen den Bund als Betreiber des Nationalen Gesundheitsportals „gesund.bund.de“ erfolgreich vertreten. Das Landgericht Bonn stellte mit Urteil vom 28. Juni 2023 eine Verletzung der Pressefreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse fest (Az. 1 O 79/21).

Mit dem Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals überschreite der Bund die Grenzen zulässigen staatlichen Informationshandelns, so die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn. Das beanstandete staatliche Gesundheitsportal darf laut Urteil nicht weiter betrieben werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit betreibt als Vertreterin des Bundes gesund.bund.de seit September 2020 mit einer eigens eingerichteten Redaktion. Auf dem Portal erscheinen zahlreiche pressemäßig aufbereitete Artikel in den Rubriken „Krankheiten“, „gesund leben“, „Pflege“ und „Gesundheit Digital“. Nach der jetzt durch das LG Bonn bestätigten Ansicht des Wort & Bild Verlags tritt das Nationale Gesundheitsportal damit unzulässig in Konkurrenz zu vergleichbaren Presseangeboten, etwa zu der von Wort & Bild betriebenen apotheken-umschau.de. Der Verlag reichte daher im Februar 2021 beim Landgericht Bonn Klage ein und forderte die Untersagung des staatlichen Gesundheitsportals.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Landgericht Bonn Urteil vom 28. Juni 2023 (Az. 1 O 79/21)

Berater / Prozessvertretung Wort & Bild Verlag:
SKW Schwarz, München:
Dr. Johann Heyde (Partner), Johanna Weiß (Counsel; beide Medienrecht)

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