
Die Digitalisierung schreitet immer schneller fort und langsam aber sicher zieht der deutsche Gesetzgeber nach. Die jüngsten deutschen Digitalisierungsbestrebungen von Gesetzes wegen haben ihren Ursprung klassisch in zwei europäischen Richtlinien (EU 2019/770 „Digital Content Directive“, EU 2019/771 „Consumer Goods Directive“) und werden das deutsche Kaufrecht allgemein und im Hinblick auf digitale Produkte ordentlich umkrempeln.
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