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08.04.2022

Erster Entwurf zum Hinweisgebergesetz existent!

Das Justizministerium hat endlich einen neuen Entwurf für das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ zur Abstimmung an die anderen Ministerien versandt. Es wird erwartet, dass der Entwurf im Juni vom Kabinett beschlossen wird und im Herbst 2022 in Kraft tritt. Dies ist inzwischen auch lange überfällig, da die entsprechende Richtlinie an sich bereits zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht hätte umgesetzt sein müssen. Die EU-Kommission hatte wegen der Verzögerung bereits ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Der Entwurf des neuen Gesetzes ist noch nicht veröffentlicht, aber einige Punkte sind bereits an die Öffentlichkeit geraten. So soll der Anwendungsbereich des Gesetzes auf nationales Recht ausgeweitet werden. Dies war bereits im Entwurf aus Dezember 2020 angedacht, welcher dann jedoch bekanntermaßen nicht weiterverfolgt worden ist.

Im Sinne der Richtlinie werden Hinweisgeber durch das Gesetz vor Repressalien geschützt, solange sie zunächst entweder den unternehmensinternen Meldeweg oder den externen Meldeweg – wohl zu einer Stelle im Justizministerium – wählen. Anonymen Hinweisen muss jedoch nicht nachgegangen werden und sofern Hinweise vorsätzlich falsch getätigt werden, können auch Schadensersatzansprüche gegen den Hinweisgeber geltend gemacht werden. Andererseits stehen dem Hinweisgeber Schadensersatzansprüche zu, wenn seine durch das Gesetz gewährten Rechte verletzt werden.

Entgegen der Stellungnahme der EU-Kommission (wir berichteten) soll es deutschen Konzernunternehmen jedoch ermöglicht werden, eine zentrale Stelle im Konzern für Hinweisgeber einzurichten. Dies wäre eine erhebliche Erleichterung. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dies tatsächlich entsprechend umgesetzt und als europarechtskonform bewertet wird.

Fazit

Es bleibt somit festzuhalten, dass endlich ein Entwurf zum deutschen Umsetzungsgesetz vorliegt. Ob dieser Gesetz jedoch tatsächlich wie geplant noch in diesem Jahr in Kraft tritt und was letztendlich umgesetzt wird, bleibt weiterhin abzuwarten. Wir werden weiter berichten und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Autor/innen

Franziska Ladiges

Franziska Ladiges

Partnerin

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