Rechtsanwalt
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München
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Dr. Martin Braun berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Zu seinem Beratungsfeld gehören in grenzüberschreitenden Konstellationen auch die Berührungspunkte zum Aufenthaltsrecht. Einen weiteren Schwerpunkt hat Herr Dr. Braun bereits im Zuge seiner Promotion auf die rechtlichen Auswirkungen von Betriebsübergangen auf Arbeitsbedingungen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen gelegt.
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