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Dr. Martin Braun
Dr. Martin Braun
Associate

Dr. Martin Braun berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Zu seinem Beratungsfeld gehören in grenzüberschreitenden Konstellationen auch die Berührungspunkte zum Aufenthaltsrecht. Einen weiteren Schwerpunkt hat Herr Dr. Braun bereits im Zuge seiner Promotion auf die rechtlichen Auswirkungen von Betriebsübergängen auf Arbeitsbedingungen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen gelegt.
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt
- Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität in Bochum am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. C. Schubert)
- Promotion im Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität in Bochum
- Tätigkeit als Dozent im Zivilrecht an der Ruhr-Universität in Bochum
- Rechtsreferendariat am OLG Düsseldorf mit Stationen u.a. an der Kammer für gewerblichen Rechtsschutz am Landgericht Düsseldorf sowie an der Universität Augsburg an der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Methodenlehre und der Forschungsstelle für eSport-Recht (Prof. Dr. Maties)
- Seit 2021 bei SKW Schwarz
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
Fachpublikationen
- Kollektivvertragliche Arbeitsbedingungen beim Betriebsübergang unter besonderer Berücksichtigung der Kollektivvertragsablösung, Verlag Dr. Kovac, 2020
- Umfang der Gewährleistung beim Tierkauf (Reitpferdekauf), Anm. zu BGH v. 27.05.2020 – VIII 315/18, in: Juristische Rundschau (JR) 2021, S. 631-639, gemeinschaftlich mit Prof. Dr. Maties