Viele Produktionsmaschinen sind mechanisch noch lange nicht am Ende ihrer Lebensdauer. Digital sind sie dagegen häufig nicht mehr auf dem neuesten Stand. Statt die gesamte Anlage auszutauschen, rüsten Unternehmen Kameras, Sensoren und KI-Systeme nach.
Das kann wirtschaftlich attraktiv sein. Mit dem Umbau kann das Unternehmen allerdings zusätzliche Herstellerverantwortung übernehmen. Wer eine fertige Maschine kauft und bestimmungsgemäß einsetzt, ist grundsätzlich deren Betreiber. Wer sie wesentlich verändert, kann selbst zum Hersteller werden.
Wenn Roboter sehen lernen
Wie ein KI-Retrofit aussehen kann, zeigt ein von der New York Times beschriebener Einsatz bei Stellantis. Ein älterer Industrieroboter in einem Werk in Detroit hatte Schwierigkeiten, Karosserieteile aufzunehmen, wenn diese nicht exakt an der erwarteten Position lagen. Statt ihn auszutauschen, wurde er mit einer Kamera, einer Recheneinheit und einem KI-System nachgerüstet.
Das System erkennt Position und Ausrichtung des Bauteils und übermittelt korrigierte Koordinaten an den Roboter. Dieser kann seinen Bewegungsablauf daran anpassen. Die technische Funktionsweise beschreibt auch eine ergänzende Veröffentlichung des Anbieters Inbolt.
Die KI verbessert hier den Produktionsprozess. Ihre Ergebnisse beeinflussen aber auch die Bewegungen der Maschine. Damit stellt sich die Frage, welche Folgen eine fehlerhafte Erkennung für die Sicherheit haben könnte.
KI kann darüber hinaus gezielt für den Schutz von Menschen eingesetzt werden. Diesen Ansatz untersucht das Fraunhofer-Projekt PROTECT. Das kamerabasierte System unterscheidet Personen von fahrerlosen Transportsystemen und ermöglicht eine situationsabhängige Geschwindigkeitsregelung des Roboters. KI-basierte Erkennung und klassische Bewegungsdetektion werden dabei kombiniert.
PROTECT veranschaulicht damit eine weitere Einsatzmöglichkeit, bei der die KI unmittelbar in das Sicherheitskonzept eingebunden wird. Ob die Umsetzung an einer bestehenden Maschine eine wesentliche Veränderung wäre, müsste gesondert geprüft werden.
Für einen Retrofit kommt es nicht allein darauf an, welche Technik nachgerüstet wird. Entscheidend ist, wie sie das Verhalten der Maschine verändert und welche Schutzmaßnahmen dadurch erforderlich werden.
Wann aus dem Betreiber ein Hersteller wird
Die ab dem 20. Januar 2027 anzuwendende EU-Maschinenverordnung legt fest, wann eine nachträgliche Veränderung wesentlich ist. Erforderlich ist eine vom ursprünglichen Hersteller nicht vorgesehene oder geplante physische oder digitale Veränderung, durch die eine neue Gefährdung entsteht oder sich ein bestehendes Risiko erhöht. Hinzukommen muss, dass deshalb zusätzliche trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen erforderlich werden, deren Einbindung eine Anpassung der bestehenden Sicherheitssteuerung verlangt. Alternativ müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig werden, um die Stabilität oder mechanische Festigkeit sicherzustellen. Nicht jede Änderung eines Bewegungsablaufs oder einer Sicherheitsfunktion erfüllt diese Voraussetzungen.
Bei einem KI-Retrofit muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Erkennung gefährliche Bewegungen auslösen kann, ob das bestehende Sicherheitskonzept diese Risiken bereits abdeckt und welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen notwendig sind.
Ob die Nachrüstung bei Stellantis diese Voraussetzungen erfüllt, lässt sich anhand der öffentlich verfügbaren Informationen nicht beurteilen. Die rechtliche Bewertung eines entsprechenden Umbaus setzt eine Risikobeurteilung im konkreten Einzelfall voraus.
Liegt eine wesentliche Veränderung vor, gilt die Person, die sie vornimmt, als Hersteller der veränderten Maschine. Das kann der bisherige Betreiber sein. Wird ein Systemintegrator mit der Durchführung einer wesentlichen Änderung beauftragt, kommt es auf die tatsächliche Aufgabenverteilung an.
Die neue Rolle bringt neue Pflichten
Der neue Hersteller muss die Konformität der veränderten Maschine in eigener Verantwortung sicherstellen. Dazu gehören die Risikobeurteilung, die technische Dokumentation und das einschlägige Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.
Gerade bei älteren Anlagen kann die Umsetzung aufwendig werden. Fehlen technische Unterlagen, Informationen zur Steuerungsarchitektur oder erforderliche Zugriffsrechte, lässt sich der Umbau möglicherweise nur mit Unterstützung des ursprünglichen Herstellers bewerten und dokumentieren. Neben Kamera, Software und Integration sind auch Sicherheitsnachweise und mögliche Verzögerungen bis zur Wiederinbetriebnahme einzuplanen.
Wie die KI-Verordnung hineinspielt
Nicht jedes KI-System in einer Produktionsanlage ist Hochrisiko-KI. Bei produktbezogenen Systemen setzt die Einstufung insbesondere voraus, dass die KI eine Sicherheitskomponente ist oder selbst ein erfasstes Produkt darstellt und für das Produkt eine Konformitätsbewertung durch eine unabhängige Stelle vorgeschrieben ist.
Für Maschinen enthält die aktuelle Fassung der KI-Verordnung eine Sonderregelung. Die allgemeinen Hochrisikoanforderungen und Anbieterpflichten gelten für diese produktbezogenen Systeme nicht unmittelbar in gleicher Weise wie für andere Hochrisiko-KI. Ein KI-Retrofit macht den Betreiber deshalb nicht automatisch zusätzlich zum Anbieter nach Artikel 25 der KI-Verordnung.
Stattdessen sollen entsprechende KI-Anforderungen durch ergänzende Rechtsakte in die Maschinenverordnung aufgenommen werden. Diese müssen bis zum 2. August 2028 anwendbar sein. Für den Retrofit bleibt damit die Herstellerverantwortung für die veränderte Maschine der zentrale Ausgangspunkt.
Praxistipp für Betreiber und Systemintegratoren
Vor der Beauftragung eines KI-Retrofits durch einen Dritten sollten Unternehmen den bisherigen Zustand der Maschine, den geplanten Eingriff und die betroffenen Sicherheitsfunktionen dokumentieren. Auf dieser Grundlage lässt sich klären, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt und wer die daraus folgenden Herstellerpflichten übernimmt.
Im Vertrag sollte klar dokumentiert sein, wer die Sicherheitsbewertung und eine gegebenenfalls erforderliche Konformitätsbewertung durchführt. Öffentlich-rechtliche Rollen lassen sich vertraglich nicht beliebig verschieben. Die Unterstützung, die das Unternehmen zur Erfüllung seiner Pflichten benötigt, sollte aber vor dem Umbau verbindlich gesichert sein.
