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01.04.2026

Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen

Die sogenannte „Initiative Wirtschaftsschutz“ hat eine Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen (Stand: 18. März 2026) herausgegeben. Diese Handreichung stellt Unternehmen jeglicher Größenordnung erstmals eine mit den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmte Praxishilfe zur Verfügung.

Der massenhafte Einsatz von Drohnen im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zeigt, wie stark Zivilbevölkerung und kritische Infrastrukturen in den Fokus dieses neuen Angriffssektors rücken können. Da neue gesetzliche Regelungen durch den Bundesgesetzgeber nicht zu erwarten sind, stellt diese Handreichung eine höchst praxisnahe Handreichung mit Checkliste für den Umgang mit Drohnensichtungen und Drohnenüberflügen unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung.

Wichtig für Unternehmen ist, dass die Handreichungen eine Liste mit konkreten Maßnahmen veröffentlicht, wie Unternehmen auf diese Situationen sich vorbereiten können und welche Schritte im Ernstfall zu ergreifen sind.

Die Handreichung wurde von der Initiative Wirtschaftsschutz in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Inneren und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Bundespolizei erstellt.

Die Checkliste der Initiative Wirtschaftsschutz ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar: Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen

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