Mit Urteil vom 3. Juni 2026 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rückkehrpflicht für Mietwagen nach § 49 PBefG bei rein innerstaatlichen Sachverhalten nicht am Unionsrecht zu messen ist. Gleichzeitig bestätigt der BGH die wettbewerbsrechtliche Relevanz der Vorschrift und setzt seine bisherige Rechtsprechung zur klaren Abgrenzung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr konsequent fort.
In seinem Beitrag ordnet Yves Heuser die Entscheidung ein und erläutert die wesentlichen Erwägungen des Gerichts. Dabei beleuchtet er insbesondere die verfassungs- und unionsrechtlichen Hintergründe, die Bedeutung der Rückkehrpflicht als Marktverhaltensregel sowie die Auswirkungen des Urteils auf Fahrdienstvermittler wie Uber und den Wettbewerb im Personenbeförderungsmarkt. Darüber hinaus zeigt er auf, welche Fragen die Entscheidung für die zukünftige Entwicklung moderner Mobilitätsangebote offenlässt.
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