Digital Bites - Handlungsbedarf für Unternehmen – Das Hinweisgeberschutzgesetz wird Mitte Juni 2023 scharf geschaltet

Im Rahmen unserer neuen Veranstaltungsreihe befassen wir uns ab sofort jeden dritten Dienstag im Monat mit den neuesten Entwicklungen in der Technologie- und IT-Branche und liefern praxisorientierte Einblicke und Tipps.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde vom deutschen Gesetzgeber endlich verabschiedet. Damit ist die Bundesrepublik Deutschland nach 1,5 Jahren Verspätung ihrer Verpflichtung nachgekommen, die Whistleblower-Richtlinie in nationales deutsches Recht umzusetzen.
Mit dem Gesetz sollen zukünftig Hinweisgebende besser vor Nachteilen geschützt werden. Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich im Juni 2023) mit einer Umsetzungsfrist von nur einem Monat (!) ein Hinweisgebersystem einrichten und betreiben. Auch für kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten wird es Zeit , sich mit dem Thema zu beschäftigten, denn sie müssen den neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Hinweisgeberschutzgesetz ab dem 17. Dezember 2023 entsprechen.
Unser Webinar gibt Ihnen Antworten darauf, was Unternehmen nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes zu betrachten haben.
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