Der Bundesfinanzhof hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage befasst, ob das Abzugsverbot fÞr Gewerbesteuer und Nachzahlungszinsen im Wege einer steuerlichen Symmetrie auch auf die Einnahmenseite ausstrahlt und zu einer Zuordnung von Erstattungszinsen zum nicht steuerbaren Bereich fÞhren kann.
Der BFH bestÃĪtigt die Entscheidung des FG DÞsseldorf und stellt klar: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig; das Abzugsverbot rechtfertigt keine Zuordnung der Erstattungszinsen zum nicht steuerbaren Bereich.
Vincent Walch beleuchtet in seinem Beitrag auf DER BETRIEB die dogmatischen Grundlagen der Entscheidung und ordnet sie systematisch in die ertragsteuerliche Behandlung von steuerlichen Haupt- und Nebenleistungen ein.
Im Beitrag erfahren Sie u. a.:
- wie der BFH das Abzugsverbot fÞr Gewerbesteuer und Nachzahlungszinsen auslegt
- weshalb eine âAusstrahlwirkungâ dieses Abzugsverbots auf die Behandlung von Erstattungszinsen und ein Symmetriegebot abgelehnt werden
- wie sich die Entscheidung auf die Einordnung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auswirkt
- welche praktischen Konsequenzen sich fÞr die Veranlagung ergeben und welche BilligkeitsmaÃnahmen die Finanzverwaltung noch vornimmt
Den vollstÃĪndigen Beitrag finden Sie hier.




