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23.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage befasst, ob das Abzugsverbot für Gewerbesteuer und Nachzahlungszinsen im Wege einer steuerlichen Symmetrie auch auf die Einnahmenseite ausstrahlt und zu einer Zuordnung von Erstattungszinsen zum nicht steuerbaren Bereich führen kann.
Der BFH bestätigt die Entscheidung des FG Düsseldorf und stellt klar: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig; das Abzugsverbot rechtfertigt keine Zuordnung der Erstattungszinsen zum nicht steuerbaren Bereich.

Vincent Walch beleuchtet in seinem Beitrag auf DER BETRIEB die dogmatischen Grundlagen der Entscheidung und ordnet sie systematisch in die ertragsteuerliche Behandlung von steuerlichen Haupt- und Nebenleistungen ein.

Im Beitrag erfahren Sie u. a.:

  • wie der BFH das Abzugsverbot für Gewerbesteuer und Nachzahlungszinsen auslegt
  • weshalb eine „Ausstrahlwirkung“ dieses Abzugsverbots auf die Behandlung von Erstattungszinsen und ein Symmetriegebot abgelehnt werden
  • wie sich die Entscheidung auf die Einordnung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auswirkt
  • welche praktischen Konsequenzen sich für die Veranlagung ergeben und welche Billigkeitsmaßnahmen die Finanzverwaltung noch vornimmt

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.

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