Öffentliches Medienrecht

Damit im Umgang mit linearen und nicht-linearen Mediendiensten alles mit rechten Dingen zugeht, braucht es qualifiziertes Know-how. Denn die Details der Rundfunk- und Plattformregulierung, die aus dem geänderten Rundfunk-Staatsvertrag hervorgehen, führen oft zu höherem Beratungsbedarf in der konvergierenden Welt von Fernsehen, Internet & OTT – gleich ob bei Fragen der Lizenzerfordernisse, Zugang und Platzierung auf Plattformen oder auch der Portabilität.

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Als tief in alle Ebenen der Film- und TV-Branche integrierte Kanzlei kennen wir die Feinheiten, die beispielsweise bei Werbung gelten – inklusive der schwierigeren Themen wie Product Placement. Was früher komplett untersagt war, ist heute machbar. Und gerade deshalb interessant, weil Content die bessere Werbung ist. Aber man sollte sich mit einem Rechtsbeistand absprechen, der klärt, was in diesem Rahmen geht und was nicht. Branded Content wie Testimonials werden jedenfalls Themen bleiben, auch nach dem Hype.

Aspekte des Jugendschutzes können für im AVMD-Sektor tätige Unternehmen ebenfalls zusätzlichen Beratungsaufwand erfordern, da der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in einigen Punkten abweichende Ansätze für Fernsehen und Internet zulässt. Auch hier nutzen wir die Mischung aus juristischem Sachverstand und Nähe zu den Branchen unserer Mandanten, die man von SKW Schwarz gewohnt ist.

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