Verstoß einer Influencerin gegen Unterlassungsgebot: „Bullshit“ = „B********t“

Der Fall
Konkret ging es in dem interessanten Fall darum, dass das Gericht der Influencerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 €, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft, auferlegt hat, weil sie über eine andere Person Aussagen mit dem Wort „Bullshit“ oder „Noch mehr Bullshit“ versehen hat. Das ist natürlich nicht nett und das Gericht hat das ebenso gesehen.
Die Influencerin hat die einstweilige Verfügung offenbar erhalten und die Aussagen abgeändert. Statt „Mehr Bullshit“ verwendete sie nun „Mehr B********t“ und „Noch mehr B***“. Durch die Sterne im Text sollte ein Unterscheid erzeugt werden.
Das Gericht sah das aber nun anders. Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, es handele sich um eine kerngleiche Verletzung der mit der einstweiligen Verfügung untersagten Handlung. Die Schuldnerin benutze den untersagten Begriff „Bullshit“ weiter. Sie habe lediglich die mittleren Buchstaben des Wortes durch Sternchen ersetzt. Angesprochenen Verkehrskreise verstünden hierunter weiter den untersagten Begriff. Mir geht es ebenso.
Die Influencerin hat vergeblich versucht sich gegen diese Entscheidung zur Wehr zu setzen, wurde aber letztendlich nun zurückgewiesen.
Fazit
Der Text in einer Unterlassungs-Anordnung wirkt nicht nur wortgleich. Vielmehr fallen unter den Tenor eines Unterlassungs-Titels eben nicht nur identische Handlungen und wortgleiche Verletzungen, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind, weil es sonst mühelos möglich wäre, den Titel zu unterlaufen. Kosmetische Änderungen helfen eben nichts.
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