Alle News & Events anzeigen
05.06.2025

Kieler Zeitungsverlag setzt sich vor dem OLG Schleswig-Holstein gegen den DJV und ver.di durch

Die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. hat sich in einem Rechtsstreit mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und der Gewerkschaft ver.di vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG) weitgehend durchgesetzt. Das OLG bestätigte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Auffassung des von SKW Schwarz vertretenen Verlags, wonach ein neues Vergütungsmodell für Freie Journalistinnen und Journalisten rechtmäßig ist (Az. 6 U 32/24).

Der Kieler Zeitungsverlag hatte im Jahr 2024 ein neues Modell zur Vergütung freier Journalisten eingeführt, das auf Paketpreisen für Texte und Fotos basiert und die Leistungen der freien Journalisten fair und nachvollziehbar honoriert. Nach den Regelungen dieses Modells wird die Vergütung auch dann fällig, wenn der vom Verlag in Auftrag gegebene Beitrag nicht publiziert wird. Das neue Modell entspricht damit den Bedürfnissen der Beteiligten in einer sich rasant verändernden Medienwelt. 

Der DJV und ver.di lehnten dieses Modell ab und hatten dagegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Flensburg beantragt, welche das Landgericht nach mündlicher Verhandlung in Teilen erließ (AZ: 8 O 117/24); bemängelt wurden hier vor allem die angebliche Intransparenz einiger Regelungen. Der Verlag legte dagegen beim OLG Schleswig-Holstein Berufung ein. Lediglich in einem untergeordneten Punkt hatte der Kieler Zeitungsverlag Anpassungen am Modell vorgenommen und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

In der mündlichen Verhandlung am 10.04.2025 machte das OLG Schleswig-Holstein deutlich, dass es – anders als das Landgericht – die vom DJV und von ver.di noch beanstandeten Vertragsklauseln für rechtens hält. Das Gericht widersprach insbesondere auch der Ansicht der Gewerkschaften, dass die urheberrechtlichen Vorschriften zu gemeinsamen Vergütungsregeln anwendbar seien. Die Gewerkschaften nahmen nach diesen deutlichen Hinweisen des OLG ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Damit ist das einstweilige Rechtsschutzverfahren abgeschlossen. 

„Wir begrüßen die klare Linie des OLG Schleswig-Holstein, die unsere Rechtsauffassung bestätigt“, sagt Dr. Konstantin Wegner, der zusammen mit Johanna Weiß dieses Verfahren für die Kieler Nachrichten geführt hat. „Unsere Mandantin kann damit ein zeitgemäßes Vergütungssystem für ihre freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter umzusetzen.“ 

    Teilen

  • LinkedIn
  • XING