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17.09.2025

Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Verbreitung des Romans „Innerstädtischer Tod“ nicht zur Entscheidung an

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Berliner Galeristen-Ehepaars gegen die Veröffentlichung des im Luchterhand Verlag erschienenen Romans „Innerstädtischer Tod“ nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 773/25). Der Verlag und der Autor Christoph Peters dürfen das Werk damit weiter uneingeschränkt verbreiten.

Die Karlsruher Richter führten aus, es lägen keine irreparablen Grundrechtsverletzungen durch den Roman auf der Hand. Es sei den Beschwerdeführern zuzumuten, zunächst ein Hauptsacheverfahren durchzuführen. Das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht hatten zuvor im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens Anträge auf ein Verbot des Buches zurückgewiesen. 

„Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass die Schwelle für einen Eingriff in die Kunstfreiheit hoch liegt. Autoren fiktionaler Stoffe dürfen Gegenwartsbezüge herstellen, Zeitgeschehen aufgreifen und literarisch verarbeiten – all dies ist durch die Verfassung geschützt“, erklärt Dr. Konstantin Wegner, Partner bei SKW Schwarz als Vertreter der Verlagsgruppe Penguin Random House, zu der auch der Luchterhand Verlag gehört. „Die Entscheidung gibt Rechtssicherheit für die literarische Auseinandersetzung mit zeitgenössischen Themen und hat somit Signalwirkung für Autoren und Verlage insgesamt“, so Wegner weiter.

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