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11.06.2025

Titelrecht: Piper Verlag auch vor dem BGH erfolgreich – Urteil schafft Klarheit in der Frage der Verwechslungsgefahr bei unterschiedlichen Werkarten

In dem Titelrechtsstreit zwischen dem Piper Verlag und dem Südwestrundfunk (SWR) um den Titel „Nie wieder keine Ahnung“ konnte der von SKW Schwarz vertretene Piper Verlag endgültig obsiegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision des SWR zurück und entschied mit Urteil vom 7. Mai 2025, dass dem SWR keine Ansprüche gegen den beklagten Piper Verlag zustehen.

Der SWR hatte 2009 in der Sendung „Planet Schule“ mehrere Beiträge mit dem Titel „Nie wieder keine Ahnung“ zunächst zum Thema Malerei, ab 2011 auch zum Thema Architektur ausgestrahlt. Die Beiträge sind in der Mediathek abrufbar. Sendungsbegleitend wurden ein Webspecial und weitere Begleitmaterialien publiziert. 

2021 erschien im Piper Verlag ein von den Moderatoren der Kinder-Nachrichtensendung „logo! verfasstes Sachbuch mit dem Titel „Nie wieder keine Ahnung“, das Grundwissen zu Politik, Wirtschaft und Kultur vermittelt. Zu diesem Buch gibt es ein gleichnamiges E-Book und Hörbuch.

Der SWR hatte den Piper Verlag wegen vermeintlicher Verletzung der Titelschutzrechte auf Unterlassung, Schadensersatz, Rückruf und Vernichtung verklagt. Das Landgericht Stuttgart hatte der Klage stattgegeben; das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies sie in der Berufungsinstanz ab. 

Der BGH bestätigte nun die Auffassung des OLG Stuttgart, wonach trotz identischer Titel keine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr basiere auf drei Faktoren: der Kennzeichnungskraft des Titels, der Identität oder Ähnlichkeit der Werkart sowie der Ähnlichkeit bzw. Identität der Werktitel. „Nie wieder keine Ahnung“ habe eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft und die gegenüberstehenden Titel seien tatsächlich identisch. Die Sendereihe und das Buch gehörten allerdings unterschiedlichen Werkarten an, weshalb – so der BGH – das OLG Stuttgart zurecht eine unmittelbare Verwechslungsgefahr abgelehnt habe. Die für eine mittelbare Verwechslungsgefahr erforderliche Bekanntheit habe der SWR nicht nachgewiesen. 

„Besonders bemerkenswert an der Entscheidung ist, dass der BGH seine Ausführungen im Urteil zu ‚Winnetous Rückkehr‘ (I ZR 171/00), mit welchem eine Werknähe zwischen Romanen und Filmen bzw. Fernsehformaten nahegelegt wurde, in einem wesentlichen Punkt richtigstellt“, erklärt Dr. Konstantin Wegner, Partner bei SKW Schwarz in München, der den Piper Verlag zusammen mit Johanna Weiß (Counsel) vertreten hat. Bisher waren bei der Klärung von noch verfügbaren Titeln umfassende Recherchen erforderlich, da vorsorglich Buch- und Sendungstitel abgeglichen werden mussten. Der werkartenübergreifende Titelschutz ist aber, wie der BGH nun deutlich festhält, die Ausnahme und erfordert eine gewisse Bekanntheit des Klagetitels, um eine Verwechslungsgefahr begründen zu können.

Konstantin Wegner: „Der BGH räumt hier mit einigen Unsicherheiten auf, die sich aufgrund des Winnetou-Urteils ergeben hatten. Für Verlage und letztlich alle Medienunternehmen bedeutet dies mehr Rechtssicherheit, was uneingeschränkt zu begrüßen ist.“

BGH, Entscheidung vom 07.05.2025, Az. I ZR 143/24
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.07.2024, Az. 2 U 51/23
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.2023, Az. 17 O 122/22

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