Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 04.07.2025 (II R 42/21) entschieden:
Die Übertragung von Nachlassimmobilien auf eine vermögensverwaltende Personengesellschaft kann grunderwerbsteuerlich begünstigt sein – jedoch nur unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Besonders praxisrelevant ist die Klarstellung, dass auch Teilerbauseinandersetzungen unter die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG fallen. Die Übertragung von Grundstücken auf eine Personengesellschaft wird dabei als eigenständiger Erwerbsvorgang qualifiziert, kann aber nach dem Rechtsgedanken der §§ 5 und 6 GrEStG anteilig steuerbefreit sein – entsprechend den Beteiligungsquoten der Miterben an der Gesellschaft.
Die Entscheidung verdeutlicht zugleich die zentrale Bedeutung der Beteiligungskontinuität:
Ändern sich die Beteiligungsverhältnisse innerhalb der maßgeblichen Behaltensfrist, entfällt die Steuerbefreiung anteilig. Im entschiedenen Fall führte dies zu einer Reduzierung der Begünstigung auf 83,85 %.
Vor dem Hintergrund der mittlerweile auf zehn Jahre verlängerten Behaltensfrist sowie der anstehenden Änderungen durch das MoPeG ab 2027 gewinnen eine vorausschauende Strukturierung von Beteiligungsverhältnissen und gesellschaftsvertraglichen Regelungen weiter an Bedeutung.
Stefan Skulesch ordnet in DER BETRIEB die wesentlichen Aussagen der Entscheidung ein und zeigt, welche Anforderungen an eine steueroptimierte Nachlassgestaltung zu stellen sind.



