In seinem aktuellen Beitrag in DER BETRIEB analysiert Dr. Gerd Seeliger drei richtungsweisende Entscheidungen des BFH zur Grunderwerbsteuer.
Im Fokus steht die Frage, welche Konsequenzen eine verspätete Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgangs hat – sowohl für Steuerpflichtige als auch für Notare. Der BFH bestätigt dabei seine strenge Linie: Wird die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist zur Anzeige beim Finanzamt versäumt, bestehen weder Ansprüche auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand noch auf eine rückwirkende Fristverlängerung.
Besonders praxisrelevant ist die Klarstellung, dass die Verantwortung letztlich beim Steuerpflichtigen verbleibt – selbst dann, wenn ein notariell beurkundeter Vorgang vorliegt und die Fristversäumnis auf Seiten des Notars erfolgt. Unkenntnis der Anzeigepflichten schützt dabei nicht vor nachteiligen steuerlichen Folgen.
Der Beitrag beleuchtet die zugrunde liegenden Sachverhalte, die differenzierte Argumentation des BFH sowie die weitreichenden praktischen Implikationen für die Gestaltung und Abwicklung immobilienbezogener Transaktionen.
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