Whistleblower sollen EU-weit besser geschützt werden. Deshalb ist am 16. Dezember 2019 die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft getreten.

Die Richtlinie schreibt vor, dass alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bis 17. Dezember 2021 ein Meldesystem für Compliance-Hinweise durch Whistleblower einrichtet haben müssen. Kleinere Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.

Deutschland hätte bis spätestens 17. Dezember 2021 die Richtlinie in nationales Recht integrieren müssen, hat dies jedoch versäumt. Aus diesem Grunde hat die EU-Kommission bereits ein förmliches Verletzungsverfahren eingeleitet. Nachdem im April 2022 ein neuer erster Entwurf eines Hinweisgebergesetzes in die Ressortabstimmung gegeben worden ist, bleibt zu hoffen, dass das entsprechende Gesetz noch im Jahr 2022 verabschiedet wird.

Unternehmen (mit mehr als 250 Mitarbeitern) sind trotzdem bereits jetzt gut beraten, sich mit der Thematik zu beschäftigen und entsprechende Meldesysteme zu implementieren. Denn ohne ein entsprechendes internes Meldesystem können sich Beschäftigte unter Umständen direkt auf die Richtlinie berufen und Meldungen öffentlich machen.

Unsere Expert/innen stehen Ihnen bei Fragen und der Implementierung gerne zur Verfügung.

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