Am 1. August 2021 ist das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft getreten. Durch das TraFinG wurde das Geldwäschegesetz (GwG) in wesentlichen Punkten reformiert - vor allem ist die sog. Mitteilungsfiktion nach § 20 Abs. 2 GwG gestrichen worden. Wir hatten über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bereits berichtet:
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02.08.2021
Update: Meldepflicht zum Transparenzregister für sämtliche Gesellschaften am 1. August 2021 in Kraft getreten; leider ohne Once-Only-Prinzip!
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