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28.04.2021

Bald deutlich erhöhter Aufwand bei Meldungen an das deutsche Transparenzregister: Update zur Expertenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

Wir hatten bereits hier berichtet, dass die Bundesregierung am 10. Februar 2021 einen Entwurf zum Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) veröffentlicht hat und welche neuen Aufgaben sich für die Verantwortlichen aller deutschen Gesellschaften einschließlich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (https://www.skwschwarz.de/details/registerpflichten-im-transparenzregister) durch die Umwandlung des Transparenzregisters in ein Vollregister ergeben werden. 

Der Gesetzentwurf war nun am 26.04.2021 Gegenstand einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages. Er wurde dabei von der Mehrheit der Sachverständigen zwar begrüßt, in mehreren Beiträgen allerdings auch kritisch hinterfragt. Worum ging es dabei?

Der Entwurf sieht vor, dass alle Daten, zum wirtschaftlich Berechtigten, die sich bisher aus anderen Registern ergeben, nochmal aktiv an das Transparenzregister zu melden sind. Das bedeutet faktisch, dass doppelt gemeldet werden muss. Dieser doppelte Aufwand läßt sich vermeiden und die Daten lassen sich auch sicherer erfassen, wenn man das sogenannte Once-Only-Prinzip umsetzen würde. Dieser Vorschlag wurde auch von den Vertretern der Notare und vom Bundesrat schon gemacht.

Was ist das Once-Only-Prinzip?

Das Once-Only-Prinzip soll für eine bessere Verknüpfung der bereits vorhandenen Registerdaten mit dem Transparenzregister sorgen und die erforderlichen Daten, soweit vorhanden, automatisiert etwa aus dem Handels- oder Vereinsregister in das Transparenzregister überführen. Damit könnte  auch der aktuelle Trend der Digitalisierung fortgesetzt werden. 

Fazit

Es ist zu hoffen, dass dieser Anregung im Gesetzgebungsverfahren noch gefolgt wird, da dies den Managementaufwand deutlich reduzierte. Wichtig ist dann seitens des Managements allerdings, zuvor sicherzustellen, dass die in den bisherigen Registern vorhandenen Daten, mit denen man sich bisher auf die Mitteilungsfiktion berufen konnte, korrekt und vollständig sind. Dies umso mehr, als man gerade dann, wenn die Anregung nicht umgesetzt wird, die geplanten Fristen nur dann nutzen kann, wenn die Daten vollständig und korrekt sind. Sonst muss man bereits im August 2021 aktiv an das Transparenzregister melden.

Autor/innen

Tatjana Schroeder

Dr. Tatjana Schroeder

Partnerin (Of Counsel)

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