SKW Schwarz berät AOK Plus beim Aufbau einer Gesundheitsplattform

Ein wesentlicher Bestandteil ist die App „AOK NAVIDA – Deine persönliche Gesundheitsassistentin“, über die Nutzer etwa eine Videosprechstunde bei einem Arzt vereinbaren und Kurse zum Thema Gesundheit buchen können. Integriert sind zudem ein Symptomcheck und eine Arztsuche.
Unter der Federführung von Marion Anzinger beriet SKW Schwarz das Projekt an den Schnittstellen von Sozialrecht (SGB V), Datenschutz/IT-Recht, Wettbewerbsrecht und Gesellschaftsrecht. So beleuchteten die Anwälte u.a. die Verarbeitung von Gesundheitsdaten auf der Plattform und begleiteten die Vertragsverhandlungen mit Anbietern digitaler medizinischer Dienstleistungen (SaaS-Verträge). Auch vergaberechtliche Fragen bei der Vorbereitung von Ausschreibungen sowie versicherungsrechtliche Aspekte spielten eine Rolle.
Die AOK ist eine der ältesten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland und betreut mehr als 27 Millionen Versicherte. Die AOK Plus ist 2008 durch die Fusion der Gesundheitskassen in Sachsen und Thüringen entstanden und unterstützt über 3,4 Millionen Versicherte.
Berater AOK Plus:
SKW Schwarz, München: Marion Anzinger (Federführung), Nikolai Schmidt (IT & Digital Business), Dr. Klaus Jankowski (Berlin; öffentliches Wirtschaftsrecht), Dr. Stefan Peintinger, Dr. Christoph Krück (beide IT & Digital Business), René Kieselmann, Dr. Mathias Pajunk (beide Berlin, beide Vergaberecht), Markus v. Fuchs, LL.M. (Berlin, Gewerblicher Rechtsschutz), Martin Himme LL.M. (Berlin, Versicherungsrecht)
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