Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von Frau Sontheim liegt im Bereich des Familien- und Erbrechts sowie des Steuerrechts. Neben der umfassenden Begleitung von familienrechtlichen Verfahren und Vorgängen gehören auch die Regelung der Vermögensnachfolge und Nachlassabwicklung zu den täglichen Arbeitsbereichen. Dabei liegt ein Fokus auch auf den jeweiligen steuerrechtlichen Auswirkungen.
Da neben der vermögensrechtlichen Nachfolgeplanung auch die eigene Vorsorge eine wichtige Rolle spielt, berät Frau Sontheim ebenso in Fragen rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer mittelständischen Kanzlei in München im Bereich Gesellschaftsrecht
- Referendariat im Bezirk des OLG München
- Seit 2022 Rechtsanwältin bei SKW Schwarz
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
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