
Derzeit wird an Notare häufig die Frage herangetragen, ob Patientenverfügungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie angepasst werden müssen. Standard-Patientenverfügungen enthalten oft den Satz:
„… dass insbesondere eine künstliche Beatmung oder künstliche Flüssigkeitszufuhr nicht mehr erfolgen soll, wenn ich mich mit aller Wahrscheinlichkeit unabwendbar in einem unmittelbaren Sterbeprozess befinde bzw. ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist.“
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