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13.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg rückt eine bislang höchstrichterlich ungeklärte umsatzsteuerliche Fragestellung in den Fokus: Unter welchen Voraussetzungen können Beratungskosten im Zusammenhang mit der schenkweisen Übertragung von Gesellschaftsanteilen zum Vorsteuerabzug berechtigen?

Das Gericht stellt klar, dass für den Vorsteuerabzug nicht entscheidend ist, wer die Feststellungserklärung abgeben muss, wer den Steuerberater beauftragt oder wer die Rechnung bezahlt. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Beratungsleistungen durch die unternehmerische Tätigkeit der Gesellschaft oder durch die private Vermögensnachfolge der Gesellschafter veranlasst sind. Gleichzeitig verneint das FG eine umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe allein aufgrund der Begleichung der Beratungskosten durch die Gesellschaft.

Der aktuelle Beitrag von Emanuel Benning in DER BETRIEB analysiert die Entscheidung, ordnet sie in die bisherige Rechtsprechung ein und zeigt die praktischen Konsequenzen für die steuerliche Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und die Strukturierung von Beratungsmandaten auf.

Den vollständigen Beitrag lesen Sie hier.

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