Der vom Arbeitskreis Artificial Intelligence des Bitkom erarbeitete Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung wurde kürzlich an die aktuellen Entwicklungen im europäischen KI-Recht angepasst. An dem initialen Leitfaden hatten sich unsere SKW Schwarz-Rechtsanwälte Marius Drabiniok, Dr. Christoph Krück und Ferdinand Schwarz beteiligt.
Der Leitfaden soll Unternehmen, die KI-Systeme in Verkehr bringen oder betreiben, dabei unterstützen, die rechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-VO) erfolgreich und im Sinne des Gesetzgebers zu implementieren. Der Umsetzungsleitfaden richtet sich insbesondere an Unternehmen als Anbieter oder Betreiber von KI-Systemen.
In der der nunmehr vorliegenden Version 2.0 wurden die bis Anfang Januar 2026 erfolgten Klarstellungen durch Leitlinien der EU-Kommission und sonstige Entwicklungen zu folgenden Themen eingearbeitet: KI-Definition (Kapitel 3), Abgrenzung GPAI-Modell/-System (Kapitel 3), Konkretisierung verbotener Praktiken (Kapitel 4 und 5), Transparenzanforderungen bei Deepfakes (Kapitel 7), Exkurs zum Code of Practice (Kapitel 10) und Standardisierung (Kapitel 11).
Zum Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung (Version 2.0) >>
In unserem KI-Flash berichten wir regelmäßig und umfassend über alle relevanten Entwicklungen im KI-Recht – und werden dies auch künftig tun. Bleiben Sie informiert und melden Sie sich hier zu unserem spezialisierten Newsletter an.





