Automatisierte Küchen, robotergestützte Speisezubereitung und cloudbasierte Steuerungssysteme gelten als Zukunftsthemen der Food-Tech-Industrie. Mit zunehmender technischer Komplexität wächst zugleich die Bedeutung des Patentschutzes. Denn wo innovative Systeme entwickelt werden, stellt sich regelmäßig die Frage, welche technischen Lösungen bereits geschützt sind und wie weit dieser Schutz reicht.
Vor dem Landgericht Düsseldorf wird derzeit ein Patentverletzungsverfahren unter dem Aktenzeichen 4b O 46/26 verhandelt, das diese Fragen exemplarisch verdeutlicht. SKW Schwarz vertritt in dem Verfahren den Erfinder und Patentinhaber Mihail Schestak. Beklagte ist die Circus SE, die unter der Bezeichnung „CA-1 System“ beziehungsweise „CA-1 Roboter“ einen automatisierten Küchenroboter anbietet.
Gegenstand des Verfahrens ist das deutsche Patent DE 10 2017 001 094 B4. Das Patent betrifft vereinfacht gesagt die technische Architektur einer automatisierten Küche. Geschützt wird insbesondere das Zusammenwirken mehrerer funktionaler Module – etwa zur Lagerung und Kühlung von Lebensmitteln, zur Vorverarbeitung und Portionierung, zur Zugabe weiterer Zutaten sowie zum Garen von Speisen – gesteuert durch eine zentrale Einheit, die auf elektronisch gespeicherte, auch internetbasierte Rezeptdaten zugreifen kann.
Im Verfahren steht der Vorwurf im Raum, dass das von der Beklagten angebotene System diese technische Struktur und Steuerungslogik in wesentlichen Teilen übernimmt. Nach Darstellung des Klägers verfügt die angegriffene Vorrichtung unter anderem über gekühlte Lagerbehälter, Dosier- und Mischfunktionen, Induktions-Garmodule sowie eine vernetzte Steuerung mit Cloud-Anbindung und Rezeptdatenzugriff und bilde damit die Merkmale des Klagepatents technisch ab.
Dem Hauptsacheverfahren ging ein selbständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf voraus. In diesem Verfahren untersuchte und bewertete ein gerichtlich bestellter Sachverständiger die technische Ausgestaltung des Systems. Auf dieser Grundlage macht der Kläger nun patentrechtliche Ansprüche geltend. SKW Schwarz vertritt den Kläger unter Federführung von Dr. Magnus Hirsch.
Der Fall zeigt exemplarisch, welche Herausforderungen sich in technologiegetriebenen Märkten stellen. Unternehmen, die innovative Systeme entwickeln oder einsetzen, müssen technische Schutzrechte frühzeitig in ihre Entwicklungs- und Investitionsentscheidungen einbeziehen. Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sind darauf angewiesen, technische Kernkonzepte präzise abzusichern, während Anbieter neuer Technologien sorgfältig prüfen sollten, ob bestehende Schutzrechte berührt werden.
Gerade bei komplexen, modular aufgebauten Technologien empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung zwischen Technik, Produktentwicklung und IP-Strategie. Der aktuelle Fall verdeutlicht, wie eng technische Innovation, Marktpositionierung und patentrechtliche Fragen heute miteinander verknüpft sind.



