Alle News & Events anzeigen
19.02.2026

BFH-Urteil: Eine KGaA-Komplementärbeteiligung kann steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

In einem aktuellen Urteil vom 26.02.2025 (II R 54/22, DB 2026 S. 308) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Komplementärbeteiligungen an einer KGaA, deren Vermögen zu über 50 % aus Verwaltungsvermögen besteht, nicht steuerlich nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigt sind – selbst wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich regelt.

Dr. Thomas Hausbeck erläutert in seinem aktuellen Beitrag für „DER BETRIEB“, wie der BFH eine planwidrige Regelungslücke im ErbStG per Analogie geschlossen hat. Für die Praxis bedeutet dies: Bei Nachfolgeplanungen mit vermögensverwaltenden KGaAs ist besondere Vorsicht geboten.

Der Beitrag ist hier kostenlos abrufbar. 

    Teilen

  • LinkedIn
  • XING