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30.01.2026

Zusammenfassung und Bewertung des SPD-Vorschlags für die Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist in Deutschland seit Jahren Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Diskussionen. Im Januar 2026 wurde durch die SPD-Fraktion im Bundestag ein Reformvorschlag vorgestellt. Kernpunkte sind ein Lebensfreibetrag von 1 Mio. € pro Erwerber, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, sowie ein Unternehmensfreibetrag von 5 Mio. € für kleine und mittlere Betriebe.

Parallel prüft das Bundesverfassungsgericht derzeit zentrale Regelungen der Erbschaftsteuer, insbesondere die weitreichenden Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen (1 BvR 804/22, 1 BvR 1761/24, 1 BvR 1535/25, 1 BvF 1/23).

Welche Kritikpunkte dem Reformvorschlag entgegengebracht werden, besprechen Dr. Martin Liebernickel und Dr. Alexander Tegge in ihrem aktuellen Beitrag am Steuerboard von DER BETRIEB.

Der Beitrag ist hier kostenlos abrufbar.

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