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26.01.2026

Barrierefreiheit im Automobilbereich: Neue Anforderungen durch BFSG und EAA

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zum 28. Juni 2025 setzte Deutschland die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, „EAA“) um.

Auch die Automobilbranche ist von diesen neuen gesetzlichen Anforderungen betroffen – insbesondere, wenn die Fahrzeuge selbst mit digitalen Schnittstellen, Infotainmentsystemen oder Online-Diensten ausgestattet sind.

 

Welche Fahrzeugfunktionen sind betroffen?

Das BFSG betrifft insbesondere folgende Bereiche moderner Fahrzeuge und deren Vertrieb:

  • Hersteller-Websites und Online-Shops: Werden Fahrzeuge oder fahrzeugbezogene Dienstleistungen direkt über eine Website verkauft, muss diese Website barrierefrei gestaltet sein. 
  • Mobile Apps: Viele Hersteller bieten Apps an, mit denen Nutzer Dienstleistungen kaufen, Fahrzeuge konfigurieren oder steuern können. Auch diese Apps können dann in den Anwendungsbereich des BFSG fallen.
  • Infotainmentsysteme und integrierte Software: Insbesondere, wenn über das Infotainmentsystem audiovisuelle Inhalte von Drittanbietern (wie YouTube, Spotify) oder andere E-Commerce-Dienste genutzt werden können, gelten die Barrierefreiheitsanforderungen ebenfalls. Es sind dann auch die besonderen Anforderungen des Medienstaatsvertrags (MStV) für Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen, zu beachten.

Maßgeblich ist dann – wie bei anderen Websites, die in den Anwendungsbereich des BFSG fallen –, primär der Standard WCAG 2.2 (AA). Zudem ist eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website zu veröffentlichen.

 

 

Gilt das BFSG auch für die Hardware im Fahrzeug?

Das Gesetz erfasst grundsätzlich auch Endgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationszwecke oder den Zugang zu audiovisuelle Mediendienste genutzt werden. 

Nach derzeit vertretbarer Rechtsauffassung sprechen gute Argumente dafür, dass integrierte Tablets oder Touchscreens im Fahrzeug nicht primär diesen Zwecken dienen und daher nicht unmittelbar den zusätzlichen Anforderungen des BFSG unterfallen. 

Dennoch bleibt ein gewisses Restrisiko, da die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt ist.

 

 

Was sollten Automobilhersteller und -zulieferer jetzt tun?

  • Prüfen Sie, ob Ihre digitalen Angebote (Websites, Apps, Infotainmentsysteme) unter die BFSG-Anforderungen fallen.
  • Setzen Sie die technischen Standards (insbesondere WCAG 2.2 AA) konsequent um.
  • Erstellen und veröffentlichen Sie die erforderlichen Barrierefreiheitserklärungen.
  • Beobachten Sie die weitere Rechtsentwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Einordnung von Fahrzeughardware.

 

 

Fazit

Die neuen Barrierefreiheitsanforderungen stellen die Automobilbranche vor neue Herausforderungen, bieten aber auch Chancen für innovative, nutzerfreundliche Produkte und den Zugang zu einer größeren Kundengruppe. Eine frühzeitige und sorgfältige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist unerlässlich, um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu stärken. Im schlimmsten Fall können bei Verstößen auch Produktrückrufe drohen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Umsetzung der Barrierefreiheitsvorgaben im Automobilbereich. Sprechen Sie uns an!

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