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26.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist. Maßgeblich für die Beurteilung, was als „üblich“ gilt, ist die allgemeine Verkehrsauffassung – nicht jedoch die Sichtweise einzelner gesellschaftlicher Kreise, denen der Schenker oder der Beschenkte angehören. Als quantitative Orientierung für die „Üblichkeit“ zieht das Gericht die Kleinbetragsgrenzen des § 22 ErbStG heran (je nach Steuerklasse: 200 bis 800 €).

Warum dieser Begründungsansatz des Gerichts entschieden abzulehnen ist und welche Stolperfallen sich daraus aufgrund der Anzeigepflichten für Schenker und Beschenkten ergeben können, erklärt Vincent Walch in seinem aktuellen Beitrag am Steuerboard von DER BETRIEB.

Der Beitrag ist hier kostenlos abrufbar. 

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