Dr. Martin Liebernickel

Partner

  • LinkedIn

Martin Liebernickel berät deutsche Familienunternehmen, ihre Gesellschafter sowie vermögende Privatpersonen in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen der Nachfolge‑ und Vermögensplanung. Sein Fokus liegt auf klar strukturierten, umsetzbaren Lösungen — national wie international. Zahlreiche komplexe Unternehmensnachfolgen hat er bereits erfolgreich gestaltet. Seit vielen Jahren wird er in führenden Rankings wie Best Lawyers und Legal 500 als einer der Top‑Anwälte im Steuerrecht sowie in der Nachfolge‑ und Vermögensgestaltung geführt.

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen
  • Promotion an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen 1999
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1999
  • Zulassung als Steuerberater 2003
  • Mitarbeiter in der Steuerrechtsabteilung in einer der "Big Four"-Prüfungsgesellschaften in Stuttgart (1999 bis 2003)
  • Leitung der Private Client Solution Gruppe in einer der "Big Four"-Prüfungsgesellschaften in Stuttgart und Frankfurt a. M. (2003 bis 2017)
  • Associated Partner bei POELLATH (2017 bis 2020)
  • Partner bei POELLATH (2021 bis 2025)
  • Seit 2026 Partner bei SKW Schwarz

Best Lawyers
Empfohlener Anwalt für Steuerrecht sowie Nachfolge- und Vermögensplanung

  • zentUma
  • Juristische Gesellschaft Tübingen e.V.
  • Institut der Steuerberater in Hessen e.V.
  • Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V.
  • Alumni - Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • Kommentierung der §§ 13c, 28 und § 28a ErbStG im Beck Ok ErbSt (Hrsg. Erkis/Thonemann-Micker)
  • Kapitel zur Unternehmenserbschaftsteuer im Beck’schen Handbuch der AG (Hrsg. Drinhausen/Eckstein)
  • Erlassbescheide bei Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, RFamU 2023, 9
  • Zeitliche Divergenz zwischen Steuerfestsetzung und Erlass nach § 28a ErbStG – Rechtmäßige Praxis der Finanzverwaltung?, RFamU 2023, 498 (gemeinsam mit F.Schmitt)