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26.01.2026

Das Unternehmertestament – Vorsorge für den Ernstfall

Die Nachfolgeplanung ist eine der größten Herausforderungen eines Unternehmers. Während das operative Geschäft oft im Mittelpunkt steht, wird die Regelung des eigenen Nachlasses häufig vernachlässigt. Dabei kann eine fehlende oder unzureichende Nachfolgeregelung existenzielle Risiken für das Unternehmen und die Familie bedeuten. Das Unternehmertestament ist daher das zentrale Instrument, um die Unternehmensnachfolge im Todesfall des Unternehmers rechtssicher und steueroptimiert zu gestalten.

Derzeit haben mehr als 70 Prozent aller Deutschen kein Testament errichtet und nur etwa einer von 100 Unternehmern hat in Deutschland seine Nachfolge im Unternehmen geregelt. Dies sind erschreckende Zahlen, zumal selbst von den getroffenen Regelungen nicht jede rechtssicher, streitvermeidend und/oder sinnvoll sein dürfte. Für ein Unternehmen und seine Mitarbeiter kann dies jedoch katastrophale Folgen haben, denn die wenigsten Unternehmen halten einen jahrelangen Erbstreit zwischen den Nachkommen des Patriarchen aus. Eine Unternehmensinsolvenz ist oft die Folge. 

Ein Unternehmertestament muss daher die Zukunft des Unternehmens nach dem Tod des Inhabers sichern, um dessen Verantwortung gegenüber dem Betrieb, den Mitarbeitern und der eigenen Familie gerecht zu werden.

 

Bedeutung und Zielsetzung eines Unternehmertestaments

Das Unternehmertestament unterscheidet sich grundlegend vom klassischen privaten Testament. Während nämlich letzteres meist auf die gerechte Verteilung des Privatvermögens abzielt, steht beim Unternehmertestament die Sicherung und der Fortbestand des Unternehmens im Vordergrund. Hinzu kommt, dass das deutsche Erbrecht bei Tod des Unternehmers ohne testamentarische Regelung dessen Vermögen, einschließlich des Unternehmens, auf die gesetzlichen Erben nach §§ 1924 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) übergehen lässt. Dies kann jedoch zu unerwünschten Ergebnissen führen, insbesondere wenn mehrere Erben vorhanden sind, weil es dann oft zu Konflikten darüber kommt, wer die Geschäfte führen soll. Zudem kann eine ungünstige Vermögensaufteilung hohe Erbschaftssteuerbelastungen verursachen, die die Liquidität des Unternehmens gefährden. Oberstes Ziel muss es daher sein, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und steuerliche Belastungen zu minimieren. Ein Unternehmertestament sollte daher immer folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Sicherstellung der Unternehmensfortführung,
  • Vermeidung von Zersplitterung des Gesellschaftsvermögens,
  • Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Vorgaben (z. B. Nachfolgeklauseln),
  • Steuerliche Optimierung (Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer) und
  • Versorgung der Familie und Absicherung von Pflichtteilsansprüchen.

 

Typische Fehler und Risiken

In der Praxis treten typischerweise insbesondere folgende Fehler auf, die die Unternehmensnachfolge gefährden können:

  • Fehlende Abstimmung zwischen Testament und Gesellschaftsvertrag,
  • unklare oder widersprüchliche Regelungen im Testament,
  • Nichtberücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen,
  • fehlende Testamentsvollstreckung und
  • unzureichende steuerliche Planung.

Diese Fehler können zu langwierigen Erbstreitigkeiten, Zerschlagung des Unternehmens oder erheblichen Steuerbelastungen führen.

 

Wesentliche Inhalte eines Unternehmertestaments

Ein Unternehmertestament sollte individuell auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmers und seines Unternehmens sowie die familiären Umstände zugeschnitten sein. Es gibt jedoch einige grundlegende Inhalte, die in keinem Unternehmertestament fehlen sollten.


a) Regelung der Unternehmensnachfolge
Ein zentraler Bestandteil des Unternehmertestaments ist die klare Regelung der Nachfolge. Der Unternehmer muss festlegen, wer das Unternehmen nach seinem Tod übernehmen soll. Dies kann ein Familienmitglied, ein langjähriger Mitarbeiter oder auch ein externer Nachfolger sein. Wichtig ist, dass der Nachfolger über die notwendigen Qualifikationen und die Bereitschaft verfügt, die Verantwortung zu übernehmen. Es empfiehlt sich, den potenziellen Nachfolger frühzeitig in die Unternehmensführung einzubinden, um die eigene Nachfolgeentscheidung prüfen zu können und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.


b) Testamentarische Verfügungen und Erbaufteilung
Das Unternehmertestament sollte klare Anweisungen zur Verteilung des Vermögens enthalten. Dies betrifft nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch andere Vermögenswerte. Eine klare Aufteilung kann Streitigkeiten unter den Erben vorbeugen. So könnte es beispielsweise sinnvoll sein, den Betrieb einem Erben zu übertragen und andere Erben mit finanziellen Ausgleichszahlungen zu berücksichtigen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Unternehmertestaments. Änderungen in der persönlichen oder betrieblichen Situation sowie neue gesetzliche Regelungen können eine Anpassung erforderlich machen. Ein veraltetes Testament kann im Ernstfall zu Problemen führen und die Nachfolgeplanung gefährden.

 

Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen

Die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben sind bei der Gestaltung eines Unternehmertestaments ebenfalls von erheblicher Bedeutung. Je nach Rechtsform des Unternehmens bestehen nämlich unterschiedliche Regelungen zur Vererblichkeit von Gesellschaftsanteilen. Der Unternehmer sollte daher sicherstellen, dass das Testament mit dem Gesellschaftsvertrag übereinstimmt, um rechtliche Konflikte und die Unwirksamkeit seiner Nachlassregelung zu vermeiden. 


a) GmbH
Die Vererblichkeit von GmbH-Geschäftsanteilen ist grundsätzlich möglich. Allerdings können im Gesellschaftsvertrag Nachfolgeklauseln, Zustimmungserfordernisse oder Abfindungsregelungen vereinbart sein, die die Übertragung der Anteile im Erbfall einschränken oder regeln. Es ist daher unerlässlich, das Testament mit dem Gesellschaftsvertrag zu verzahnen.


b) Personengesellschaften 
Bei Personengesellschaften wie insbesondere der Kommanditgesellschaft (KG) oder der offenen Handelsgesellschaft (oHG) ist die Rechtsnachfolge im Todesfall häufig problematisch. Ohne entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag scheidet der Gesellschafter im Todesfall aus, und der Anteil wächst den übrigen Gesellschaftern an. Eine Fortsetzungsklausel oder Eintrittsklausel im Gesellschaftsvertrag ist daher essenziell, wenn die Nachfolge durch Erben gewünscht ist.


c) Aktiengesellschaft
Aktien sind grundsätzlich vererblich. Allerdings kann die Satzung sog. Vinkulierungen vorsehen, die die Übertragung an bestimmte Personen beschränken.

 

Inhaltliche Gestaltung des Unternehmertestaments

Ein Unternehmertestament sollte individuell auf die familiären und unternehmerischen Verhältnisse zugeschnitten sein. Folgende Punkte sind besonders zu beachten:


a) Erbeinsetzung und Vermächtnisse
Es sollte klar geregelt werden, wer Erbe des Unternehmensvermögens wird. Häufig empfiehlt sich die Einsetzung eines Alleinerben für die Unternehmensanteile, um eine Zersplitterung zu vermeiden. Andere Familienmitglieder können durch Vermächtnisse oder Ausgleichszahlungen bedacht werden.


b) Testamentsvollstreckung
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist im Unternehmertestament besonders wichtig. Ein Testamentsvollstrecker kann nämlich die Unternehmensfortführung sichern, die Umsetzung der Nachfolgeregelung überwachen und Pflichtteilsansprüche abwickeln.


c) Pflichtteilsansprüche
Pflichtteilsberechtigte können im Erbfall erhebliche Liquiditätsbelastungen für das Unternehmen verursachen. Es empfiehlt sich daher eine vorausschauende Planung, etwa durch Pflichtteilsverzichtsverträge oder Einräumung von Abfindungsansprüchen.

 

Steuerliche Aspekte

Ein weiterer wichtiger Punkt im Unternehmertestament ist die Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen, denn erbschaftsteuerliche Belastungen können die Unternehmensnachfolge erheblich erschweren. Hierbei spielen insbesondere die Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) eine Rolle. So gibt es beispielsweise für Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen Steuervergünstigungen (Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG), die genutzt werden können. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Unternehmen nach dem Erbfall fortgeführt wird und bestimmte Lohnsummen- und Behaltensregelungen eingehalten werden. Es ist jedoch eine rechtzeitige und sorgfältige Planung erforderlich, um die Steuervergünstigungen optimal zu nutzen. Hierzu zählen:

  • Prüfung der begünstigten Vermögenswerte,
  • Gestaltung der Nachfolge zur Einhaltung der Lohnsummenregelung und
  • Vermeidung von schädlichen Gestaltungen (z. B. Übertragung von nicht begünstigtem Verwaltungsvermögen).

 

Vorsorge für den Fall der Handlungsunfähigkeit

Neben der Regelung für den Fall des Todes des Unternehmers sollte auch eine Vorsorge für den Fall getroffen werden, dass dieser aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, das Unternehmen zu führen. Hierfür bietet sich die Erstellung einer sog. Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung an. Eine umfassende Vorsorgevollmacht und eine spezielle Unternehmervollmacht stellen sicher, dass das Unternehmen auch bei vorübergehender Handlungsunfähigkeit des Unternehmers weitergeführt werden kann.

 

Fazit und Handlungsempfehlungen

Das Unternehmertestament ist ein zentrales Instrument der Nachfolgeplanung. Es bedarf einer sorgfältigen, individuellen Gestaltung unter Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Unternehmer sollten regelmäßig prüfen, ob ihr Testament noch den aktuellen Verhältnissen entspricht und es gegebenenfalls anpassen. Folgende Checkliste kann hierbei helfen:

  • Klare Erbeinsetzung für Unternehmensanteile,
  • Regelung von Pflichtteilsansprüchen,
  • Anordnung einer Testamentsvollstreckung,
  • Vorsorgevollmacht und Unternehmervollmacht,
  • steuerliche Optimierung (Erbschaftsteuer) sowie
  • regelmäßige Überprüfung und Anpassung.

Das Unternehmertestament ist ein unverzichtbares Instrument für jeden Unternehmer, der die Zukunft seines Unternehmens und die finanzielle Absicherung seiner Familie und Mitarbeiter sichern möchte. Es ermöglicht eine klare Regelung der Nachfolge, minimiert das Risiko von Streitigkeiten unter den Erben und trägt dazu bei, steuerliche Belastungen zu reduzieren. Gleichzeitig bietet es dem Unternehmer die Möglichkeit, sein Lebenswerk in die richtigen Hände zu legen und in seinem Sinne fortführen zu lassen. Angesichts der weitreichenden Konsequenzen eines fehlenden oder unzureichenden Testaments ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und professionellen Rat einzuholen. Denn die Erstellung eines Unternehmertestaments ist eine komplexe Aufgabe, die sorgfältige Planung und juristisches Fachwissen erfordert. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Unternehmen auch in schwierigen Zeiten erfolgreich bleibt und die Lebensgrundlage vieler Menschen gesichert ist.

Gerne steht Ihnen Dr. Thomas Hausbeck, LL.M. für Fragen im Zusammenhang mit einem Unternehmertestament zur Seite.

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