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09.04.2024

Steuerliche Aspekte des Wegzugs aus Deutschland nach Dubai

Am Beispiel der aktuellen rechtlichen Gegebenheiten bis 2024:

Einleitung:

In Dubai gibt es keine Einkommenssteuer oder Gewerbesteuer. Immer mehr Menschen ziehen daher einen Umzug nach Dubai in Betracht. Dieser Artikel beleuchtet relevante steuerliche Aspekte und Voraussetzungen, die mit einem solchen Umzug verbunden sind.

Besonders relevant ist die Tatsache, dass das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland seit dem 31.12.2021 nicht mehr in Kraft ist. Dies hat zur Folge, dass bei einem Umzug nach Dubai u.a. der Wohnsitz und/oder gewöhnliche Aufenthalt vollständig aufgeben werden sollte und zudem die Voraussetzungen der Ansässigkeit in Dubai zu erfüllen sind – zumindest dann, wenn man den vollen Steuervorteil ausschöpfen möchte.

 

I. Steuerliche Rahmenbedingungen in Dubai:
Einkünfte einer natürlichen Person aus nicht geschäftlichen Tätigkeiten unterliegen in den VAE keiner Einkommensteuer. Dazu zählen insbesondere Einkünfte aus Anstellungsverhältnissen, privaten Investitionen, Dividenden und Erträge aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien, sofern diese nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erlangt werden. All diese Einkünfte sind in den VAE steuerfrei. Erzielen natürliche Personen allerdings Einkünfte von mehr als 1 Million AED (Währung der VAE, in etwa EUR 250.000) aus gewerblicher Tätigkeit, so unterliegen diese Einkünfte der Körperschaftsteuer in Höhe von 9 % und zwar unabhängig von dem Aufenthaltsort oder der Staatsangehörigkeit der natürlichen Person.

Wichtig ist, dass die Steuerbefreiung in den VAE nur für in Dubai erwirtschaftetes Einkommen gilt. Für in Deutschland erzielte Einkünfte von Personen, die in Dubai leben sind nach wie vor die deutschen Steuergesetze zu beachten. Diese sehen für natürliche Personen mit Wohnsitz in Dubai eine beschränkte Steuerpflicht bestimmter Einkünfte (vgl. nachfolgend Ziffer III) bzw. die erweitert beschränkte Steuerpflicht (nachfolgend Ziffer IV) vor.

 

II. Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland:
Wie bereits erwähnt greift Im Verhältnis der VAE und Deutschland seit 2022 kein DBA mehr. Beim Wegzug von Deutschland nach Dubai ist es daher das Ziel der meisten Steuerpflichtigen, die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden.

Wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass er weltweit mit seinen sämtlichen Einkünften der deutschen Einkommensteuer mit einem Einkommensteuersatz bis zu 45% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer unterliegt.

Um die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland und damit die Besteuerung der weltweiten Einkünfte zu beenden, ist folglich die Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts erforderlich. Dies beinhaltet u.a. den Verzicht auf eine Wohnung in Deutschland und die klare (und nachweisbare) Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Dubai ohne zeitnahe Rückkehrabsicht.  Man darf nicht die „Schlüsselgewalt“ über einen bewohnbaren Bereich haben. Bezüglich der Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts ist entscheidend, dass klar ersichtlich ist, dass man ab einem bestimmten Zeitpunkt sein Leben dauerhaft (ohne zeitnahe Rückkehrabsicht) nach Dubai verlagert. Eine schlichte Ummeldung reicht nicht aus. 

 

III.  Beendigung der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland
Doch selbst nach einem Umzug nach Dubai und der erfolgreichen Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuer in Deutschland bleibt es bei einer beschränkten Steuerpflicht bestimmter Einkunftsquellen, die in Deutschland verbleiben, z.B. deutscher gewerblicher Einkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der in Deutschland verbliebenen Immobilien.

IV. Wegzugbesteuerung nach § 2 AStG (erweitert beschränkte Steuerpflicht):
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Fall von Dubai regelmäßig die noch strengere erweiterte beschränkte Steuerpflicht anwendbar ist (§§ 2 ff. AStG). Dies liegt daran, dass Dubai ein Niedrigsteuerland ist. Diese Regelung erstreckt sich über zehn Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland geendet hat und führt trotz Wegzug nach Dubai in vielen Fällen zu einem Fortbestehen einer Steuerpflicht in Deutschland und zwar in der Reichweite über die beschränkte Steuerpflicht unter Ziffer III. hinaus. Diese erweitert beschränkte Steuerpflicht bleibt dann bestehen, wenn wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland vorliegen.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland tritt allerdings nur ein, wenn wesentliche wirtschaftliche Interessen vorliegen. Dies betrifft unter anderem unternehmerische Tätigkeiten im Inland, Inländische Einkünfte über 30 Prozent der Gesamteinkünfte oder Inländisches Vermögen über 30 Prozent des Gesamtvermögens. Das Veräußern von Immobilienvermögen u.a. ist somit notwendig, um die nachlaufende 10-jährige Steuerpflicht zu verhindern.

 

V. Ansässigkeit in Dubai:
Um als steuerlich ansässig in Dubai zu gelten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter der Hauptwohnsitz und der Schwerpunkt finanzieller und persönlicher Interessen in Dubai, sowie eine Mindestanzahl von Aufenthaltstagen in den VAE. Die Nachweise für den Hauptwohnsitz und ständigen Wohnsitz werden durch entsprechende Bescheinigungen oder Dokumente erbracht.

 

VI. Genereller Hinweis beim Wegzug aus Deutschland für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft
Unabhängig vom Ort des Wegzuges sollte man als Gesellschafter einer GmbH vor einem Wegzug die Wegzugbesteuerung nach § 6 AStG prüfen lassen. So wird der Wegzug eines GmbH Gesellschafters in die VAE steuerlich (fiktiv) als Veräußerung der Geschäftsanteile angesehen und der (fiktive) Veräußerungsgewinn zum gemeinen Wert als Veräußerungsgewinn mit einer entsprechenden Steuerlast belastet.

           

Fazit:

Ein Umzug von Deutschland nach Dubai erfordert im Vorhinein eine umfassende steuerliche Planung und Umsetzung, um die bestehenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Beachtung der Wegzugbesteuerung, der Veräußerung von Immobilienvermögen und die Erfüllung der Ansässigkeitskriterien in Dubai sind entscheidend, um steuerliche Konsequenzen zu minimieren und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Wer aber alles das in Kauf nimmt und sich ein Leben in Dubai vorstellen kann, kann ggf, von einer Einkommensteuerlast von 0% profitieren.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Autor/innen

Nicole Wolf-Thomann

Nicole Wolf-Thomann

Counsel

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