In einem aktuellen Beitrag in DER BETRIEB analysiert Sophia Kaim die grundlegende Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhof zum entgeltlichen Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an vermieteten Immobilien.
Mit Urteil vom 10.10.2025 (IX R 4/24) kehrt der BFH von seiner jahrzehntelangen Auffassung ab: Die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchsrechts stellt keine bloße nicht steuerbare Vermögensumschichtung mehr dar. Vielmehr qualifiziert der BFH die Zahlung nunmehr als steuerbare Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG – sofern der Nießbraucher durch die Vermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt hat.
Besonders praxisrelevant ist dabei:
- Die Einmalzahlung tritt nach Auffassung des BFH wirtschaftlich an die Stelle künftig entgehender Mieteinnahmen.
- Auf eine Druck- oder Zwangssituation kommt es für die Steuerbarkeit nicht mehr an.
- Private Veräußerungsgeschäfte treten hinter der Qualifikation als Entschädigung zurück.
Der Beitrag beleuchtet die Argumentation des BFH, ordnet die Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung systematisch ein und zeigt die erheblichen praktischen Konsequenzen auf: Steuerpflicht droht nun sowohl beim entgeltlichen Verzicht (Einkommensteuer) als auch beim unentgeltlichen Verzicht (Schenkungsteuer). Gestaltungsmöglichkeiten – etwa Befristungsmodelle oder Abschmelzlösungen – gewinnen damit weiter an Bedeutung.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie in DER BETRIEB.



