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20.02.2023

Müssen Corporate Influencer ihre Posts als Werbung kennzeichnen?

Corporate Influencer sind nach wir vor DAS Trendthema im Influencer Marketing. Mehr und mehr Unternehmen erkennen den Vorteil des Einsatzes von Mitarbeitern, welche als Firmenbotschafter eingesetzt werden. Diese ergänzen die klassische Unternehmenskommunikation und helfen ihren Arbeitgebern durch ihre Persönlichkeit, die gewünschte Zielgruppe zu erreichen.

Wie steht es jedoch mit den Kennzeichnungspflichten von Posts von Corporate Influencern? Sind diese genauso wie bei klassischen Influencern mit WERBUNG oder ANZEIGE zu kennzeichnen?

Auch bei den Posts von Corporate Influencern handelt es sich regelmäßig um geschäftliche Handlungen. Bereits vor der UWG-Novelle stand fest: auch Corporate Influencer müssen deshalb ihre Posts entsprechend als Werbung kenntlich machen. Denn festzuhalten ist, dass die Corporate Influencer in der Absicht handeln das Unternehmen zu fördern und dafür durch ihr Gehalt auch eine Gegenleistung erhalten. So sollten auch die Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter ihren Pflichten nachkommen, da sonst eine eigene Haftung droht.

Leider weiterhin unklar ist, wie die Kennzeichnung erfolgen muss. Während sich für klassische Influencer eine Kennzeichnung mit WERBUNG oder ANZEIGE in der Rechtsprechung durchgesetzt hat, ist dies für Corporate Influencer in Ermangelung eines Urteils noch völlig unklar. In der Praxis bilden sich daher unterschiedliche Formen der Kennzeichnung aus. Ob jedoch Bezeichnungen wie „Unternehmensbotschafter“, „Social Media Manager(in)“ oder Formulierungen wie „mein Arbeitgeber“ von den Gerichten als ausreichend erachtet werden, ist leider noch offen. Bis diese Unsicherheiten beseitigt werden, ist daher anzuraten, dem Transparenzgebot so gut es geht nachzukommen.

Autor/innen

Margret Knitter

Margret Knitter

Partnerin

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