Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10.11.2020 Empfehlungen für die Gestaltung von Datentransfers in so genannte Drittländer außerhalb der EU und des EWR veröffentlicht. Der EuGH hatte am 16.07.2020 entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten auf Grundlage des EU-US Privacy Shield unzulässig und bei der Nutzung von EU Standardvertragsklauseln eine eigene Wirksamkeitsprüfung durch die Verwender notwendig ist. In der Entscheidung hat der EuGH zudem klargestellt, dass Datentransfers in die USA allein auf Grundlage von EU Standardvertragsklauseln nicht mehr möglich sind. Dies stellt Unternehmen und Organisationen vor ganz erhebliche Probleme.
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