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15.01.2024

Die Uhr tickt – der EU Data Act ist in Kraft

Der EU Data Act (VERORDNUNG (EU) 2023/2854) ist am 11.01.2024 in Kraft getreten. Insbesondere für Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste läuft damit die Frist zur Umsetzung der neuen Vorgaben zum fairen Datenzugang und zur fairen Datennutzung.

Der Data Act wird mit Ablauf von 20 Monaten, also im September 2025 verbindlich. Für einzelne Anforderungen gilt eine etwas längere Umsetzungsfrist von 32 Monaten. Der Data Act gilt als Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Umsetzung in nationales Recht ist also nicht erforderlich.

Mit dem Data Act sollen gesetzliche, wirtschaftliche und technische Hemmnisse für die Data Economy möglichst beseitigt werden.

Dazu schafft der Data Act etwa einen Anspruch auf Datenzugang: Danach muss Nutzern vernetzter Produkte und verbundener Dienste Zugang zu den Daten gewährt werden, die bei ihrer Verwendung des Produkts oder Dienstes generiert werden. Dies betrifft sowohl vernetzte Verbraucherprodukte, wie etwa Wearables oder Smart-Home-Devices, aber auch rein gewerblich genutzte Produkte oder und Dienste, von der vernetzten Landwirtschaftsmaschine bis zur IoT-Industrieanlage. Der Anspruch auf Datenzugang richtet sich gegen den „Dateninhaber“, also den Hersteller des vernetzten Produkts beziehungsweise Anbieter des verbundenen Dienstes.

Zudem führt der Data Act ein Recht der Nutzer auf Datenportabilität ein, verpflichtet Produkthersteller und Diensteanbieter zur Information über die bei Nutzung der Produkte und Dienste jeweils generierten Daten und enthält inhaltliche Vorgaben für Verträge zur Datenlizenzierung, vergleichbar dem AGB-Recht. Details zum Data Act haben wir als Überblick hier zusammengefasst.

Der Data Act selbst unterscheidet für die datenbezogenen Ansprüche und Pflichten zunächst nicht zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten. Für Herausgabe und Nutzung personenbezogener Daten gelten jedoch zusätzlich die Vorgaben der DSGVO. Zudem sind etwa Geschäftsgeheimnisse der Hersteller und Anbieter vom Anspruch der Nutzer auf Datenzugang ausgenommen.

In unserem Webinar am 19.03.2024 erläutern wir den Anwendungsbereich des Data Acts und den konkreten Handlungsbedarf für betroffene Produkthersteller und Diensteanbieter. Details zur Anmeldung folgen in Kürze.

Autor/innen

Daniel Meßmer

Dr. Daniel Meßmer

Partner

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Stefan Peintinger

Dr. Stefan Peintinger

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