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04.05.2026

David gegen Goliath im Markenrecht: Wie wir Krispy Kebab im Streit mit KFC begleiten

Wenn eine inhabergeführte Dönermarke mit 17 Standorten gegen einen globalen Fast-Food-Konzern mit über 30.000 Restaurants antritt, ist die Schlagzeile schnell gefunden: David gegen Goliath. Genau in dieser Konstellation befindet sich unser Mandant Krispy Kebab aus Bielefeld.

 

Der Fall: „Krispy Kebab“ – einmal Name, zwei Produkte

Krispy Kebab ist eine dynamisch wachsende Dönermarke, die ihren Namen seit 2017 markenrechtlich geschützt hat. Unter dem gleichen Namen brachte Kentucky Fried Chicken (KFC) im Frühjahr 2026 ein neues Produkt auf den Markt – beworben mit einer groß angelegten Kampagne und dem Song „Alles nur geklaut“ der Prinzen.

Die Folge: Risiko von Verwechslungen, potenzielle Umsatzeinbußen, Druck aus dem Franchise-System – und ein massives mediales Echo von tagesschau.de über FAZ bis hin zu Fachmedien der Systemgastronomie.

 

Unsere Rolle: Klare Linie im Marken-Dschungel

In dieser Situation vertritt Dr. Markus Brock, Partner im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz bei SKW Schwarz, Krispy Kebab in dem Konflikt mit KFC. Im Zentrum stehen insbesondere:

  • Markenrechtliche Bewertung der identischen Bezeichnung „Krispy Kebab“ für konkurrierende Produkte
  • Verwechslungsgefahr aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher: Liegt es nahe, dass beide Unternehmen kooperieren oder zusammengehören?
  • Durchsetzung bestehender Markenrechte (Wort-Bild-Marke, ergänzend Wortmarke in Anmeldung) gegenüber einem global agierenden Konzern
  • Strategische Verhandlungen: von kurzfristigen pragmatischen Lösungen bis zur Vorbereitung gerichtlicher Schritte, falls erforderlich

Markus Brock bringt hier seine jahrelange Erfahrung im Markenrecht und in der Arbeit für nationale wie internationale Marken ein – unter anderem bei der Beurteilung, welche „Freedom-to-Operate“-Prüfungen Unternehmen vor Produkteinführungen üblicherweise vornehmen müssen und welche Konsequenzen es haben kann, wenn diese Prüfungen lückenhaft sind oder unterbleiben.

 

Was der Fall zeigt: Markenrecht ist kein „Big Player“-Privileg

Der Krispy-Kebab-Fall zeigt eindrücklich:

  • Markenrechte wirken auch für kleinere und mittlere Unternehmen – gegenüber internationalen Konzernen ebenso wie im Wettbewerb vor Ort.
  • Frühzeitiger Markenschutz zahlt sich aus: Ohne die rechtzeitige Eintragung wäre eine Durchsetzung in dieser Form deutlich schwieriger.
  • Franchise- und Expansionsmodelle brauchen Rechtssicherheit: Gerade bei Corporate Design und Markennutzung ist eine belastbare IP-Strategie zentral, um Konflikte mit Lizenznehmern und Wettbewerbern zu vermeiden.

 

Relevanz für andere Unternehmen

Für Systemgastronomen, Food-Start-ups, Franchisegeber und alle, die neue Marken oder Produkte einführen, lassen sich aus dem Fall mehrere Lehren ziehen:

  • Vor der Kampagne kommt die Recherche: Produktnamen sollten systematisch auf bestehende Markenrechte geprüft werden („Freedom to Operate“).
  • Markenschutz strategisch planen: National vs. EU-weit und international, Wort- vs. Wort-Bild-Marke, Klassenwahl – hier werden die Weichen früh gestellt.
  • Kommunikation & Recht zusammendenken: Wenn ein Markenstreit medial sichtbar wird, geht es nicht nur um Paragrafen, sondern auch um Reputation und Markenstory.

 

SKW Schwarz berät Unternehmen regelmäßig an dieser Schnittstelle aus Markenrecht, Marketing und Geschäftsstrategie – von der Markenanmeldung über Kampagnen-Checks bis hin zur Vertretung in komplexen Konflikten wie im Fall Krispy Kebab vs. KFC.

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