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02.12.2025

KI-Flash: Digital Omnibus – Auswirkungen auf Künstliche Intelligenz (KI)

Nachdem wir in unserem letzten KI-Flash über Agentic AI – Chancen und Grenzen steigender Autonomie berichtet haben, möchten wir Ihnen auch künftig in regelmäßigen Abständen rechtliche Impulse zu aktuellen Entwicklungen geben.

 

Heutiges Thema: Digital Omnibus: Auswirkungen auf Künstliche Intelligenz (KI) 

 

Am 19.11.2025 wurden von der Europäischen Kommission zwei Entwürfe für den sogenannten „Digital Omnibus“ vorgelegt, namentlich der Entwurf „Digital Omnibus on AI“ sowie der Entwurf „Digital Omnibus for the digital acquis“. Beide Entwürfe sollen eine Reaktion auf die bestehende Gesetzeslage im Bereich der Digitalregulierung darstellen und für einige Vereinfachungen sorgen. Anstatt hierbei völlig neue Vorgaben zu schaffen, konzentrieren sich die Digital Omnibus Entwürfe darauf, die aktuelle Rechtslage zu bündeln und klarer zu strukturieren – auch mit Blick auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).

 

I. Hintergrund des Digital-Omnibus

In den vergangenen Jahren wurden durch den europäischen Gesetzgeber mehrere Digitalverordnungen beschlossen, wozu u.a. die KI-VO, die DS-GVO, der Data Act und der Cyber Resilience Act zählen. Durch die vorgenannten Regelungen existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Pflichten und Fristen für Unternehmen, welche nun durch den Digital Omnibus vereinfacht werden sollen.

Während die Einzelheiten zu den Digital Omnibus Entwürfen in einem umfangreichen Webseitenbeitrag behandelt werden, soll vorliegend lediglich ein Überblick zu den potenziellen Auswirkungen auf die KI-Verordnung („KI-VO“) erfolgen.

 

II. Zu den geplanten Änderungen der KI-Verordnung

Folgende geplante Änderungen der KI-VO sind besonders hervorzuheben:

  • Der Digital Omnibus sieht u.a. vor, dass eine zentralisierte Aufsicht eingeführt werden soll, die umfassende Befugnisse bei der Marktüberwachung und der Durchsetzung von Sanktionen bündelt. Als zentrale Aufsichtsinstanz soll hierbei das AI Office dienen. 
  • In einem neuen Artikel 4a KI-VO soll zudem eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten u.a. zur Bias-Erkennung und -Korrektur eingeführt werden.
  • Die KI-Verordnung sieht aktuell vor, dass Unternehmen verschiedene Transparenz- und Kennzeichnungspflichten ab August 2026 umsetzen müssen. Hierzu zählt insbesondere die Kennzeichnungspflicht von generativem KI-Output in einem maschinenlesbaren Format (als Pflicht für KI-Anbieter). Die Frist zur Erfüllung dieser Pflicht soll nun bis zum 02.02.2027 verlängert werden, sofern das jeweilige KI-System vor dem 02.08.2026 auf den Markt gebracht wird.
  • Auch die Umsetzung der Anforderungen an sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme soll um ein 1 Jahr – also je nach Art des Hochrisiko-KI-Systems – auf 2027 (Anhang III) bzw. 2028 (Anhang I) verschoben werden. Hochrisiko-KI-Systeme werden in der KI-VO in Anhang I und III geregelt und sehen bislang unterschiedliche Umsetzungsfristen vor. 
  • Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht zudem Entlastungen für kleinere und mittelständige Unternehmen vor, was durch die Vereinfachung von Dokumentations- und Qualitätsmanagementpflichten sowie die Reduzierung von Bußgeldern erreicht werden soll. Angedacht ist, dass diese Erleichterungen sowohl für KMU als auch für Small-Mid-Caps gelten.
  • Diskutiert wird ebenfalls darüber, inwieweit die Pflicht zur KI-Kompetenz aus Art. 4 KI-VO angepasst bzw. entschärft werden soll. 
  • Schlussendlich ist eine Verzahnung mit dem Cyber Resilience Act (CRA) geplant, sodass die Einhaltung der Anforderungen des CRA auch für die IT-Sicherheit von KI-Systemen gelten soll.

Weitere Änderungen des Digital Omnibus betreffen u.a. die DS-GVO und dort die datenschutzrechtliche(n) Rechtsgrundlage(n) für das Trainieren von KI. Einzelheiten werden – wie bereits angeführt – in einem umfassenden Webseitenbeitrag zu dieser Thematik erläutert.

 

III. Wie sollten Unternehmen reagieren?

Unternehmen, die von der KI-Verordnung betroffen sind, sollten sich u.E. nicht auf ggf. längeren Übergangsfristen ausruhen, da die tatsächliche Umsetzung der geplanten Änderungen noch völlig offen ist, und der Kern der Anforderungen ohnehin der Gleiche bleibt. Durch den Digital Omnibus wird zwar versucht, die bestehenden Regelungen zu vereinheitlichen und besser aufeinander abzustimmen, allerdings bleiben die Pflichten selbst größtenteils unverändert. Die geplanten Änderungen sollten dennoch im Auge behalten werden, insbesondere, um die ggf. neu gewonnene Zeit bestmöglich zum Aufbau einer KI-Strategie und -Compliance zu nutzen.

 

IV. Ausblick

Zum Schluss lohnt sich ein Blick auf den weiteren Verlauf: Der Digital Omnibus befindet sich derzeit noch im Stadium eines Kommissionsentwurfs. Nun folgt der übliche EU-Gesetzgebungsprozess: Die Vorschläge werden zunächst im Rat der EU und im Europäischen Parlament beraten. Beide Institutionen erarbeiten ihre eigenen Positionen, die anschließend im sogenannten Trilog-Verfahren abgestimmt werden müssen. Ziel ist eine politische Einigung bis Ende 2026, damit die Anpassungen vor Inkrafttreten der betroffenen Regelungen der KI-VO greifen; realistischerweise ist jedoch mit Verzögerungen zu rechnen. Wir halten Sie daher weiterhin unterrichtet.

 

Der Beitrag wurde unter Mithilfe von Fabian Schubert (Rechtsreferendar, SKW Schwarz) verfasst.

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