Im Urteil vom 18. September 2020 (Az.: 2-27 O 100/20) befasste sich das Landgericht Frankfurt am Main mit verschiedenen geltend gemachten Ansprüchen eines Verbrauchers gegen Mastercard. Im Rahmen eines Bonusprogramms für deutsche Kunden, welches durch einen Dienstleister gesteuert wurde, kam es zu einem Datenvorfall. Bei diesem Vorfall machten unbekannte Täter die im Rahmen des Bonusprogramms erhobenen Daten von ca. 90.000 Teilnehmern im Internet öffentlich zugänglich.
Autor/innen
Weiterführende Informationen
Erfahren Sie mehr über aktuelle rechtliche Entwicklungen, neue Publikationen, Veranstaltungen und Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.
- Legal insights
- Whitepaper
- Kanzlei-Update
- In den Medien
- Kommende Veranstaltungen
10.08.2026
Die E-Evidence-Verordnung kommt: Was Diensteanbieter jetzt wissen müssen – Teil 2
06.08.2026
Die E-Evidence-Verordnung kommt: Was Diensteanbieter jetzt wissen müssen - Teil 1
04.08.2026
Art. 50 KI-VO in der Praxis: Die 14 wichtigsten Fragen zu Transparenz und Kennzeichnung
04.08.2026
KI-Flash: Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO





