Mit Spannung wird die für 2026 angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste erwartet. Hintergrund ist der Vorlagebeschluss des BFH (VIII R 11/18), der erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG geäußert hat.
In ihrem aktuellen Beitrag für „DER BETRIEB“ beleuchtet unsere Partnerin Nicole Wolf-Thomann die Hintergründe des Verfahrens, die Argumentation des BFH sowie die möglichen praktischen Auswirkungen für Privatanleger und die steuerliche Beratungspraxis. Im Fokus stehen insbesondere Fragen der Steuergerechtigkeit, des Leistungsfähigkeitsprinzips und der zukünftigen Systematik der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften.
Der Beitrag zeigt zudem auf, welche Handlungsmöglichkeiten betroffene Anleger bereits heute nutzen sollten — etwa im Hinblick auf Vorläufigkeitsvermerke und die Dokumentation von Aktienverlusten.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie bei „DER BETRIEB“.



