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20.10.2022

Werberecht und Markenschutz im Cannabisbereich in Deutschland

Seit 2017 ist Cannabis in Deutschland für medizinische Zwecke zugelassen. Die derzeit mit der Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgeschlossenen Lieferverträge zur Mengenbegrenzung von medizinischem Cannabis reichen jedoch nicht aus, um den medizinischen Bedarf in Deutschland zu decken.

Auch die Werbung für Cannabis und Produkte, die Cannabis oder Cannabidiol (CBD) enthalten, unterliegt verschiedenen Restriktionen. Welche Beschränkungen gelten, hängt davon ab, ob die jeweiligen Produkte als Arzneimittel, Lebensmittel oder Kosmetika eingestuft werden.

Medizinisches Cannabis darf darüber hinaus nicht direkt von den Verbrauchern erworben werden, da es als Betäubungsmittel eingestuft wird und nur mit einem speziellen Rezept erhältlich ist. Deshalb darf medizinisches Cannabis nicht bei Endverbrauchern beworben werden, sondern nur bei bestimmten medizinischen Fachkräften.

Bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sind die Anforderungen der Health-Claim-Verordnung (EU 1924/2006) einzuhalten, wenn das CBD-Produkt mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben wie „hilft bei akuten und chronischen Schmerzen, Schlaflosigkeit, Migräne etc.“ beworben wird.

Die Werbung für kosmetische Produkte muss zudem den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 entsprechen. Das „Technical Document on Cosmetic Claims“ legt hierbei gemeinsame Kriterien für die Verwendung von Werbeaussagen fest, wie z. B. die Einhaltung rechtlicher Anforderungen, Wahrhaftigkeit, Nachweisbarkeit, Redlichkeit, Fairness und informierte Entscheidungen.

Zudem sollte bei der Registrierung von Cannabismarken in Deutschland und der EU stets darauf geachtet werden, dass die zu schützende Marke nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten eines EU-Mitgliedstaates verstößt, d. h. nicht den Eindruck erweckt, dass der Konsum von Cannabis als illegale Droge verherrlicht wird.

Trotz der zunehmenden Toleranz gegenüber dem Cannabiskonsum in weiten Teilen der EU ist die Rechtsprechung in Bezug auf den Schutz von Cannabismarken immer noch recht konservativ. Begriffe wie Weed, Hanf, Pot, Marihuana, Cannabis, Gras und Hasch, die weithin mit dem Konsum von Cannabis als illegaler Droge in Verbindung gebracht werden, bleiben problematisch.

Weitere rechtliche Aspekte zu den Themen Werbung, Arzneimittel, Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetische Mittel und Markenschutz können Sie hier im vollständigen englischen Artikel nachlesen.

Autor/innen

Margret Knitter

Margret Knitter

Partnerin

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