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22.06.2021

Video: Auftragsverarbeiter, Joint Controller und getrennt Verantwortlicher

Wenn zwei oder mehr Unternehmen untereinander personenbezogene Daten austauschen, stellt sich die Frage, in welcher datenschutzrechtlichen Beziehung die Unternehmen zueinander stehen. Oder anders ausgedrückt: Handelt es sich bei den einzelnen involvierten Unternehmen jeweils um einen Auftragsverarbeiter oder Verantwortlichen? Und wenn mehrere Verantwortliche beteiligt sind, stellt sich die Frage, ob es sich bei diesen um Joint Controller (gemeinsam Verantwortliche) oder getrennt Verantwortliche (Dritte) handelt.

Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Verantwortlicher ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sofern mehrere Verantwortliche die Zwecke und Mittel der Verarbeitung gemeinsam festlegen, handelt es sich bei diesen um Joint Controller. Falls die Zwecke und Mittel hingegen nicht gemeinsam festgelegt werden, handelt es sich um getrennt Verantwortliche (Dritte). In Fällen, in denen nur ein Verantwortlicher involviert ist, ist eine entsprechende Abgrenzung zwischen Joint Controller und getrennt Verantwortlichen (Dritten) nicht erforderlich.

Möchten Sie tiefer in das Thema einsteigen? SKW Schwarz Rechtsanwalt Philipp Sauer gibt eine ausführliche Einführung in das Thema Auftragsverarbeiter, Joint Controller und getrennt Verantwortlicher. Dabei erklärt er die Begriffe und stellt die Abgrenzung dar.

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