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25.07.2017

Smart Contracts – Intelligente Verträge der Zukunft?

Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen werden als Zahlungsmittel immer beliebter. Diese digitalen Zahlungsmittel bieten gegenüber dem klassischen Bankverkehr den Vorteil, dass keine zentrale Abwicklung mehr erfolgen muss. Der Zahlungsverkehr wird über die Blockchain organisiert. Das bedeutet, dass der Zahlungsverkehr durch Erklärungen zwischen Computern funktioniert. Die Erklärungen und Transaktionen werden durch die dezentrale Datenbank Blockchain dokumentiert. Das Protokoll über den Zahlungsverkehr erhält jeder Teilnehmer der Transaktion in identischer Form. Das Protokoll wird nicht zentral gespeichert und verwaltet. Die Blockchain bietet weit mehr Möglichkeiten, als sie zum Zahlungsverkehr zu nutzen. So setzen zahlreiche FinTechs auf die Zukunft von Smart Contracts, die mit der Blockchain-Technologie funktionieren. Die Idee der Smart Contracts hatte ein US-amerikanischer Jurist namens Nick Szabo vor etwa zwanzig Jahren.

Smart Contracts sind nicht mit juristischen Verträgen gleichzusetzen. Smart Contracts sind vielmehr Computerprogramme oder -protokolle, in denen Vertragsbedingungen hinterlegt sind. Diese Vertragsbedingungen werden selbständig ausgeführt und überwacht. Smart im Sinne von Künstlicher Intelligenz sind Smart Contracts nicht.

Funktionsweise:

Um die Funktionsweise von Smart Contracts zu erklären, wird gerne das Beispiel des Warenautomats gewählt. Der Käufer wählt das gewünschte Getränke-Produkt aus, wirft Geld in Höhe des aufgezeigten Kaufpreises in den Automaten und erhält im letzten Schritt das gewünschte Getränke-Produkt. Ähnlich funktionieren Smart Contracts. Der Leistungsaustausch wird unter genau definierten Bedingungen automatisch durchgeführt.

Die Überprüfung, ob die Vertragsbedingungen eingetreten sind, erledigt die Software. Die Vertragsparteien selbst müssen sich hiermit nicht befassen. Das ist vor allem von Vorteil, wenn die Vertragsparteien sich nicht persönlich kennen, wie es häufig im E-Commerce der Fall ist. Beim Einsatz von Smart Contracts ist es nicht mehr notwendig, der Vertragspartei zu vertrauen.

Die Durchführung und Dokumentation der Smart Contracts funktioniert mit der Blockchain-Technologie.

Anwendungsbeispiele:

Denkbar einfach könnten Smart Contracts für das Leasing von Autos eingesetzt werden. Die Boardcomputersoftware des Autos könnte so programmiert sein, dass erst bei Bezahlung der Leasing-Rate das Auto gestartet und genutzt werden kann. 

Smart Contracts könnten Derivate abbilden. So könnten eine Wette, eine Schnittstelle zur Börse, ein Basiswert, eine Laufzeit und eine Knock-Out-Schwelle programmiert werden, so dass die Bank die in dem Smart Contract abgebildete Kurswette weder überwachen noch steuern müsste. Ein Gewinn würde automatisch ausgezahlt werden.

Anleihen könnten durch Smart Contracts automatisierte Zinszahlungen veranlassen.

Denkbar wäre auch, Versicherungsverträge auf Basis von Smart Contracts zu schließen. So könnte der eingetretene Versicherungsfall automatisch geprüft und bei Vorliegen des Bedingungseintritts die Versicherungssumme direkt ausgezahlt werden.

Eine Kooperation zwischen RWE und dem FinTech slock.it (https://blog.slock.it/partnering-with-rwe-to-explore-the-future-of-the-energy-sector-1cc89b9993e6) nutzt Smart Contracts bereits für das Laden von Elektroautos.

Smart Contracts sind überall dort denkbar, wo digitale Güter ausgetauscht oder digitale Transaktionen durchgeführt werden. Voraussetzung ist jeweils, dass der Eintritt von Vertragsbedingungen digital prüfbar ist. Um auch reale Ereignisse, wie zum Beispiel die tatsächliche Übergabe eines Produktes, zu berücksichtigen, müsste eine Schnittstelle zu dem realen Ereignis programmiert werden, ein sogenanntes Oracle. Über das Oracle können dann in den Smart Contract kommuniziert werden, dass das Produkt übergeben wurde.

Smart Contracts sind grundsätzlich nur bei eindeutigen bestimmten Regelungen möglich. Unbestimmte Rechtsbegriffe, wie beispielsweise „in angemessenem Umfang“, „ohne schuldhaftes Zögern“, „so schnell wie möglich“, können nur schwer hinterlegt werden.

Das Rechtliche:

Juristisch betrachtet sind Smart Contracts selbst keine Verträge. Die Transaktionen, die auf Basis des Smart Contracts erfolgen, können aber aufgrund der äußeren Umstände zu einem Vertragsschluss führen. Grundsätzlich führt der Smart Contract aus, was mit einem Vertrag vereinbart wurde.

Rechtlich betrachtet stellen sich bei dem Einsatz von Smart Contracts noch viele Fragen. So ist bisher nicht geklärt, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam in den Vertragsschluss mit einbezogen werden können und ob die einzelnen Klauseln der AGB-Kontrolle der §§ 305 ff. BGB Stand halten und gültig sind. Ungeklärt ist auch, ob die die Programmiersprache als Vertragssprache gewählt werden kann.

Ungeklärt ist zudem die Frage, was bei Programmierfehlern des Smart Contracts geschieht. Der Vertrag wird dennoch automatisch ausgeführt. Eine Korrektur über die Auslegung „falscher“ Klauseln oder Programmcodes ist nicht möglich. Der Smart Contract kann weder den wirklichen Willen der Parteien im Sinne von § 133 BGB ermitteln, noch Handlungen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben im Sinne des § 242 BGB auslegen. Solche Auslegungsfragen können nicht programmiert werden oder automatisiert erfolgen.

Als großer Vorteil von Smart Contracts gilt, dass die Vertragsparteien sich nicht kennen und kein Vertrauen der anderen Partei gegenüber aufbringen müssen. Vor diesem Hintergrund stellt sich aber die Frage, wie insbesondere bei Programmierfehlern eine Rückabwicklung des Vertrages erfolgt oder wem gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend zu machen sind. Der Abschluss eines Vertrages auf Basis von Smart Contracts bedeutet nicht gleichzeitig, dass auf Gewährleistungsrechte verzichtet werden soll. Denkbar wäre eine Rückabwicklung als neuer Vertrag auf Basis von Smart Contracts. Diskutiert wird auch, dass eine Rückabwicklung über programmierte Schiedsstellen, sogenannte Oracles (siehe oben), erfolgen könne. So würde eine neutrale dritte Person eingesetzt, die den Vertrag rückabwickeln kann, weil ein Programmierfehler vorlag. Die hinterlegte Bedingung hierfür wäre: Wenn ein Programmierfehler vorliegt, wird der Vertrag rückabgewickelt.

Das alles gilt zumindest für den deutschen Rechtsraum. Ungeklärt ist im Übrigen, welches Recht Anwendung findet. Für jeden Vertrag, der auf der Grundlage von Smart Contracts geschlossen wird, muss grundsätzlich feststehen, welches Recht anwendbar ist.

Chancen und Risiken:

Insgesamt sind im Zusammenhang mit Smart Contracts noch zahlreiche Rechtsfragen offen. Eine der größten Chancen von Smart Contracts liegt aber darin, dass die Vertragsparteien die Einhaltungen der Vertragsbedingungen bei Smart Contracts nicht mehr selbst überprüfen müssen. Das bedeutet, dass Verträge schnell, effizient und mit geringen Transaktionskosten abgewickelt werden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass Smart Contracts durch Nutzung der Blockchain-Technologie als sehr sicher gegen Fälschungen und Betrug gelten. Sobald eine der Vertragsparteien Änderungen an den Verträgen oder den Bedingungen vornimmt, werden die übrigen Vertragsparteien aufgrund der Blockchain-Technologie gewarnt und können eingreifen. Diese Vorteile versprechen wohl eine große Zukunft der Smart Contracts, auch wenn Smart Contracts aktuell noch zahlreiche Risiken bergen. Vor allem in der FinTech-Szene versprechen Smart Contracts große Chancen, da hier digitale monetäre Transaktionen gegen die Zurverfügungstellung von Leistungen im Mittelpunkt stehen.