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20.10.2020

Online-Hauptversammlungen: Bundesregierung beschließt jetzt Verlängerung bis Ende 2021

Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2020 beschlossen, die Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bis Ende 2021 zu verlängern. Nachdem bisher nur ein Referentenentwurf des BMJV zu diesem Thema vorlag, der noch regierungsintern abzustimmen war, hat das Bundeskabinett dem Referentenentwurf nun unverändert zugestimmt. Dieser muss noch veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten. Über die Einzelheiten des Referentenentwurfs berichteten wir bereits unter https://www.skwschwarz.de/details/online-hauptversammlungen-verlaengerung

Die bestehenden Sonderregelungen (Ermöglichung der Online-Teilnahme an der Hauptversammlung auch ohne Satzungsermächtigung, Möglichkeit einer präsenzlosen Hauptversammlung mit eingeschränkten Anfechtungsmöglichkeiten, Möglichkeit der Verkürzung der Einberufungsfrist auf 21 Tage, Ermächtigung des Vorstands, Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn auch ohne Satzungsregelung vorzunehmen, sowie Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung innerhalb des Geschäftsjahres) werden somit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Gleiches erfolgt für die Vorschriften über Erleichterungen für die GmbH, im Recht der Genossenschaften, im Umwandlungsrecht sowie im Vereins- und Stiftungsrecht.

Praxishinweis

Die Verlängerung der Sonderregelungen für Online-Hauptversammlungen ist zu begrüßen. Gerade in der aktuellen Phase - wieder stark ansteigender Corona-Fallzahlen - schafft diese Maßnahme der Bundesregierung Planungssicherheit für die anstehenden Hauptversammlungen. In der Praxis werden Gesellschaften künftig aber noch sorgfältiger als bisher abwägen und begründen müssen, warum sie statt der Präsensform eine virtuelle Hauptversammlungen durchführen. Zudem sind Unternehmen gut beraten, wenn sie auf eine möglichst aktionärsfreundliche Umsetzung achten.

Autor/innen

Tatjana Schroeder

Dr. Tatjana Schroeder

Partnerin (Of Counsel)

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