Nach langem Ringen wurde am 11. Juni 2021 das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (auch „Lieferkettengesetz“ oder sperriger „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) genannt) vom deutschen Bundestag beschlossen. Mit ihm soll sichergestellt werden, dass Unternehmen menschen- und umweltrechtliche Risiken in ihren Lieferketten angemessen adressieren und geeignete Gegen- und Präventionsmaßnahmen treffen. Mit Inkrafttreten am 01.01.2023 wird daher auf die Unternehmen eine Reihe an zusätzlichen Compliance-Pflichten zukommen.
Alle News & Events anzeigen
13.09.2021
Das deutsche Lieferkettengesetz kommt. Worauf müssen sich ausländische Unternehmen einstellen?
Weiterführende Informationen
Erfahren Sie mehr über aktuelle rechtliche Entwicklungen, neue Publikationen, Veranstaltungen und Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.
- Legal insights
- Whitepaper
- Kanzlei-Update
- In den Medien
- Kommende Veranstaltungen
22.09.2026
Was der Digitale Medien-Staatsvertrag für Medien, Plattformen und KI regelt
22.09.2026
VwGO-Reform: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz in Verwaltungsverfahren
22.09.2026
EmpCo: Sonderregelung für Waren-Altbestände geplant – was Unternehmen jetzt wissen sollten
21.09.2026
KI-Flash: Werberecht und Datenschutz beim Werbestart in ChatGPT




