Landgericht Aachen & OLG Köln übernehmen zentrale Rolle bei Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften – Was Sie jetzt wissen müssen:
Eine bedeutende Änderung im deutschen Gerichtswesen steht bevor, die direkte Auswirkungen auf alle Unternehmen mit Transport-, Speditions- und Lagergeschäften, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, haben wird. Die "Zweite Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung vom 3. Juni 2025" tritt bereits am 1. Juli 2025 in Kraft und führt zu einer erheblichen Zentralisierung bestimmter gerichtlicher Zuständigkeiten in unserem Bundesland. Das Ziel dieser Reform ist es, die Expertise bei den Gerichten zu bündeln und die Effizienz in komplexen Rechtsgebieten zu steigern.
Was bedeutet das konkret für die Transportbranche?
Die Verordnung schafft spezielle, ausschließliche Gerichtsstände für transportrechtliche Streitigkeiten in NRW:
1. Erstinstanzliche Zuständigkeit: Das Landgericht Aachen wird zum zentralen Ansprechpartner
Für alle Klagen wegen Ansprüchen aus Gütertransporten auf der Straße und Schiene sowie Speditions- und Lagergeschäften im Zusammenhang mit solchen Transporten, die von den Gerichten in Nordrhein-Westfalen behandelt werden, wird ab dem Stichtag das Landgericht Aachen ausschließlich zuständig sein. Dies gilt auch für internationale grenzüberschreitende Transporte.
- Was fällt darunter? Hierunter fallen neben den innerdeutschen vorgenannten Konstellationen insbesondere Fälle, die den Geltungsbereich des CMR-Übereinkommensbetreffen (also internationale Straßentransporte) sowie die internationalen Eisenbahntransporte nach den CIM-Vorschriften im Rahmen des COTIF-Übereinkommens. Ganz praktisch bedeutet dies, dass beispielsweise Frachtenklagen oder Schadenersatzforderungen aus diesen nationalen und internationalen Güterbeförderungen, für die bisher verschiedene Landgerichte in NRW zuständig sein konnten, nun gebündelt in Aachen verhandelt werden.
- Wichtige Abgrenzung: Ausgenommen von dieser Zentralisierung bleiben weiterhin der Gütertransport auf dem Wasser (See- und Binnenschifffahrt) sowie der Luftfrachttransport. Diese folgen weiterhin ihren spezifischen Zuständigkeitsregeln.
2. Zweitinstanzliche Zuständigkeit: Das Oberlandesgericht Köln für Berufungen und Beschwerden
Wenn es um Berufungen oder Beschwerden in Streitigkeiten aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften geht, ist ab dem 1. Juli 2025 das Oberlandesgericht Köln für ganz Nordrhein-Westfalen zuständig. Dies betrifft somit die nächste Instanz für eine breite Palette von transportrechtlichen Auseinandersetzungen im Land.
Auswirkungen auf Ihre Gerichtsstandsklauseln in AGB und Verträgen
Die durch diese Verordnung geschaffenen Zuständigkeiten sind zwingend und ausschließend. Dies ist ein kritischer Punkt für viele Unternehmen:
- Keine freie Wahl mehr innerhalb NRW: Das bedeutet, dass Sie und Ihre Vertragspartner nicht mehr frei einen anderen Gerichtsstand oder Gerichtsort innerhalb Nordrhein-Westfalens durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (einschließlich der ADSp) oder individuelle Vereinbarungen wählen können, wenn der Fall unter die neue Zuständigkeitsregelung fällt. Klauseln in Ihren bestehenden AGB, die beispielsweise einen anderen Gerichtsstand in NRW festlegen, dürften für die betroffenen Fälle ab dem 1. Juli 2025 unwirksam sein.
- Wahl externer Gerichtsstände bleibt bestehen: Die gute Nachricht ist, dass die Möglichkeit, einen Gerichtsstand in einem anderen Bundesland (z.B. Hamburg) zu vereinbaren oder zusätzliche Gerichtsstände nach internationalen Übereinkommen wie der CMR zu nutzen, grundsätzlich unberührt bleibt. Dies gilt jedoch nur, wenn diese Gerichtsstände außerhalb der nunmehr exklusiven Zuständigkeiten in NRW liegen.
Handlungsempfehlung und Nächste Schritte
Diese Änderungen erfordern Ihre sofortige Aufmerksamkeit. Bitte beachten Sie, dass für Verfahren, die bereits vor dem 1. Juli 2025 anhängig geworden sind, weiterhin die bisherige Zuständigkeit gilt. Für alle neuen Fälle ist jedoch höchste Sorgfalt geboten.
Wir empfehlen dringend:
- Überprüfen Sie Ihre internen Prozesse: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter, die mit Klagen oder Rechtsmitteln befasst sind, über die neuen Zuständigkeiten informiert sind.
- Prüfen Sie Ihre AGB: Lassen Sie Ihre Allgemeinen Transportbedingungen und Vertragsmuster auf Anpassungsbedarf hinsichtlich der Gerichtsstandsklauseln überprüfen.
Angesichts der Bedeutung dieser Änderungen und der Notwendigkeit, schnell eine spezialisierte Rechtsprechung in Aachen aufzubauen, stehen wir Ihnen gerne für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam erörtern, welche Strategie für Ihr Unternehmen die beste ist, um sich optimal auf die neue Situation einzustellen.