Maximilian Matthiesen

Associate

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Maximilian Matthiesen bearbeitet nationale und internationale Mandate aus allen Bereichen des Arbeitsrechts, wobei sein Fokus auf dem Individualarbeitsrecht liegt, wie etwa der Gestaltung von Arbeitsverträgen aller Art und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sowie Mandate aus den angrenzenden Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Arbeitnehmerdatenschutz oder der sozial-/statusrechtlichen Beurteilung von Arbeitsverhältnissen. 

Darüber hinaus erarbeitet Maximilian Matthiesen arbeitsrechtliche Lösungen für den Umgang mit dem Fachkräftemangel, wie beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle oder staatlich geförderte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
  • Referendariat bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg
  • Zugelassen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
  • Seit 2024 bei SKW Schwarz
  • „BAG kippt Verfallklauseln in VSOP – Kehrtwende bei der Bewertung gevesteter Optionsrechte“, BAG vom 19.03.2025 – 10 AZR 67/24, 09.04.2025 (Co-Autor)
  • „Abschied von der Scheinselbstständigkeit? Gesetzgeber schafft Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht im Bildungsbereich“, 27.03.2025 (Co-Autor)
  • „Anpassung des Mutterschutzgesetzes zum 1. Juni 2025“, 26.02.2025 (Co-Autor)
  • „Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei der Realisierung von Zusatzurlaubsansprüchen schwerbehinderter Menschen“, BAG vom 30.11.2021 – 9 AZR 143/21, 26.04.2021 (Co-Autor)
  • „Anspruch auf Bereitstellung notwendiger Arbeitsmittel“, BAG vom 10.11.2021 – 5 AZR 334/21 & 5 AZR 335/21, 25.04.2022 (Co-Autor)