Benedikt Gerhold berät und vertritt nationale sowie internationale Unternehmen und Führungskräfte – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts einschließlich des Dienstvertragsrechts. Seine Tätigkeit umfasst neben der Gestaltung von Arbeitsbedingungen die Beratung zur Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Seine besondere Stärke liegt in der pragmatischen Unterstützung von Rechts- und Personalabteilungen bei der Umsetzung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen, insbesondere bei personellen Veränderungen, betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen sowie der Erstellung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg
- Rechtsreferendariat am OLG München mit Stationen bei großen Wirtschaftskanzleien im Fachbereich Arbeitsrecht
- Seit 2026 bei SKW Schwarz
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
