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24.04.2020

Steuererleichterungen für die Gastronomie

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat nach einem siebenstündigen Verhandlungsmarathon am 23. April 2020 beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für Speisen, die in Gaststätten verzehrt werden, von 19 % auf 7 % zu reduzieren. Damit wird einer jahrelangen Forderung des Hotel- und Gaststättengewerbes, entsprochen.

Allerdings soll die Mehrwertsteuerreduzierung (zunächst) nur vorübergehend für den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Juni 2021 gelten. Bislang wird auf Speisen, die in der Gaststätten verzehrt werden 19 % Mehrwertsteuer erhoben, für Speisen, die mitgenommen wurden, 7 % Mehrwertsteuer. Dies erklärt z.B. die Frage in Fast Food-Ketten „Zum Mitnehmen oder zum hier Essen?“. Die unterschiedliche Behandlung, wurde seit Langem nicht nur von den betroffenen Wirten und Hoteliers, sondern auch von einzelnen Bundesländern, etwa Bayern als Tourismusland Nummer 1 in Deutschland als nicht sachgerecht empfunden. So schreibt sich nun der Bayerische Ministerpräsident die Mehrwertsteuersenkung als großen Verhandlungserfolg auf seine Fahnen. Auch die DEHOGA ist erleichtert und begrüßt die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung. Ob diese – wie vorgesehen - nur vorübergehend oder dann doch auf Dauer sein wird, bleibt abzuwarten.

Frühzeitige Geltendmachung von Verlusten

Ebenso am 23. April 2020 wurde beschlossen, bei zu erwartenden Verlusten 2020 bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Reduzierung der Vorauszahlungen auf Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer 2019 zu verlangen.

Damit können Unternehmen, die als Folge der Corona-Krise in diesem Jahr mit Verlusten rechnen, neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch die Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das Jahr 2020. Die Einzelheiten werden in einem in Kürze veröffentlichten BMF-Schreiben geregelt.

Diese frühzeitige Verlustverrechnung bringt den betroffenen Unternehmen weitere Liquidität und damit Unterstützung im Kampf gegen die Corona bedingten wirtschaftlichen Folgen.

Gerne beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Reduzierung der Vorauszahlungen 2019.

Stand: 24.04.2020

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